Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landratsamtes Sömmerda erlässt folgende
Allgemeinverfügung:
| 1. | Die tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Geflügelpest - Festlegung von Schutzmaßregeln zur Bekämpfung der Geflügelpest vom 22.11.2023, Az. 508.119:2023/1, wird aufgehoben. |
| 2. | Diese Allgemeinverfügung gilt an dem auf die ortsübliche Bekanntmachung folgenden Tag als bekannt gegeben. Sie tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. |
Dr. Olma
Amtsleiterin