Die Stadt Weißensee kündigt hiermit die Veränderung von Gebührensätzen im Abwasserbereich an.
In diesem Zusammenhang sollen die entsprechenden Gebührensatzungen (Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS), die Gebührensatzung zur Satzung für die dezentrale Entwässerungseinrichtung (GS-EWS) und die Gebührensatzung zur Einleitung von Oberflächenwasser für die Träger der Straßenbaulast im Laufe des Jahres 2024 rückwirkend zum 01.02.2024 angepasst werden.
Die hierfür zugrunde liegende Kalkulation liegt derzeit noch nicht vollumfänglich vor, so dass hiermit lediglich über die geplante maximale Gebührenanpassung informiert wird.
Folgende Änderungen der Gebührensätze ergeben sich ab dem 01.02.2024:
| I. | Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) | ||
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| a) | Kosten für die Überprüfung und Abnahme von gesonderten Wasserzähleinrichtungen von derzeit 101,04 Euro auf maximal 180,00 Euro | |
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| b) | Grundgebühr für die Benutzung der zentralen Kläranlage bei der Verwendung von Wasserzählern mit einem Wasserdauerdurchfluss | |
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| bis Q3= 4 von derzeit 2,50 Euro/Monat auf bis zu 5,00 Euro/Monat | |
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| bis Q3=10 von derzeit 6,25 Euro/Monat auf bis zu 7,00 Euro/Monat | |
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| bis Q3=16 von derzeit 10,00 Euro/Monat auf bis zu 12,00 Euro/Monat | |
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| bis Q3=25 von derzeit 15,63 Euro/Monat auf bis zu 20,00 Euro/Monat | |
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| bis Q3=40 von derzeit 25,00 Euro/Monat auf bis zu 30,00 Euro/Monat | |
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| c) | Grundgebühr für den Kanalbereich bei der Verwendung von Wasserzählern mit einem Wasserdauerdurchfluss | |
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| bis Q3= 4 von derzeit 4,00 Euro/Monat auf bis zu 5,00 Euro/Monat
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| bis Q3=10 von derzeit 10,00 Euro/Monat auf bis zu 12,00 Euro/Monat
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| bis Q3=16 von derzeit 16,00 Euro/Monat auf bis zu 20,00 Euro/Monat
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| bis Q3=25 von derzeit 25,00 Euro/Monat auf bis zu 32,00 Euro/Monat
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| bis Q3=40 von derzeit 40,00 Euro/Monat auf bis zu 48,00 Euro/Monat
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| d) | Einleitungsgebühr mit Benutzung der öffentlichen Kläranlage von derzeit 1,25 Euro auf maximal 2,00 Euro pro Kubikmeter Abwasser | |
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| e) | Einleitungsgebühr ohne Benutzung der öffentlichen Kläranlage von derzeit 0,89 Euro auf bis zu 1,50 Euro pro Kubikmeter Abwasser | |
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| f) | Einleitungsgebühr für die Niederschlagswasserentsorgung von derzeit 0,42 Euro auf maximal 1,00 Euro je Quadratmeter versiegelter Grundstücksfläche und Jahr | |
| II. | Gebührensatzung zur Satzung für die dezentrale Entwässerungseinrichtung (GS-EWS) | ||
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| a) | Beseitigungsgebühr für Abwasser aus einer abflusslosen Grube von derzeit 14,67 Euro pro m³ auf maximal 80,00 Euro pro m³ und für einen zusätzlichen Entsorgungstermin von derzeit 16,73 Euro pro m³ auf maximal 85,00 Euro pro m³ | |
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| b) | Beseitigungsgebühr für Abwasser aus einer Grundstückkläranlage von derzeit 26,63 Euro pro m³ auf bis zu 90,00 Euro pro m³ und für einen zusätzlichen Entsorgungstermin von derzeit 30,37 Euro pro m³ auf maximal 95,00 Euro pro m³ | |
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| c) | Zuschläge für die Beseitigung werden neu in die Satzung aufgenommen | |
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| • | 1,00 Euro je lfd. Meter für benötigte Schlauchlängen größer 40 m |
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| • | 180,00 Euro je angefangene Stunde für die Einsätze im Bereitschafts- bzw. Havariefall im Zeitraum von 15:45 Uhr bis 06:00 Uhr |
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| • | 210,00 Euro je angefangene Stunde für die Einsätze im Bereitschafts- bzw. Havariefall an Wochenenden und Feiertagen |
| III. | Gebührensatzung zur Einleitung von Oberflächenwasser für die Träger der Straßenbaulast | ||
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| Benutzungsgebühren für die Entwässerung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen von Bund, Land, Kreis und Kommunen von derzeit 0,81 Euro je m² entwässerter Fläche auf bis zu 1,00 Euro je m² entwässerter Fläche | ||
Daniel Ecke
-Bürgermeister-