Auf der Grundlage der §§ 55 ff. und 60 ff. der Thüringer Kommunalordnung vom 16. August 1993 in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.07.2024 (GVBl. S. 277) erlässt die Stadt Weißensee am 08.12.2025 folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und | |
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| Ausgaben mit | 9.044.217 Euro |
| und im Vermögenshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und | |
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| Ausgaben mit | 5.859.830 Euro |
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf 0,00 Euro festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 0,00 Euro festgesetzt.
§ 41
entfällt
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 700.000,00 Euro festgesetzt.
§ 6
| 1. | Über- und außerplanmäßige Ausgaben gemäß § 58 ThürKO gelten als unerheblich: | |
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| a) | im Verwaltungshaushalt bis zu einem Betrag von 2.500 Euro je Haushaltsstelle |
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| b) | im Vermögenshaushalt bis zu einem Betrag von 10.000 Euro je Haushaltsstelle |
| 2. | Es gilt der vom Stadtrat am 08.12.2025 geänderte und beschlossene Stellenplan. | |
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2026 in Kraft.
Weißensee, den
Stadt Weißensee — Siegel
Daniel Ecke
Bürgermeister
Amtliche Fußnoten:
1 nachrichtlich:
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern sind wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
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| a) | für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) | 490 v. H. |
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| b) | für die Grundstücke (B) | 500 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer
| 390 v. H. | |
gemäß Stadtratsbeschluss zur Drucksache 17/09/2024 vom 23.09.2024 - Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuern (Hebesatz-Satzung) der Stadt Weißensee.
Bekanntgemacht im Amtsblatt der Stadt Weißensee vom 11.10.2024.