Vorstellung der Ergebnisse der Wärmewendestrategie im Rahmen der Kommunalen Wärmeplanung der Stadt Weißensee
Drucksache Nr.: 70/09/2025
Die Stadt Weißensee hat die TEAG Thüringer Energie AG beauftragt, eine kommunale Wärmeplanung gemäß des Technischen Annex der Kommunalrichtlinie zu erstellen. Hierzu folgten Herr Pilz und Herr Wurm von der TEAG Thüringer Energie AG der Einladung zur Stadtratssitzung und begrüßte alle Vertreter des Stadtrates sowie die interessierten Bürger. Frau Jüttner und Frau Häfner stellvertretend für die Firma E-EFF (Unterauftragnehmer) stellten die Ergebnisse zur Kommunalen Wärmeplanung der Stadt Weißensee anhand einer Präsentation vor.
Die zweite öffentliche Veranstaltung für die Einwohner findet am 23. September 2025 um 17:00 Uhr im Rathaussaal statt. Alle interessierten Bürger sind hierzu bereits im Stadtanzeiger eingeladen worden. Herr Ziernberg nutzte nochmals die Gelegenheit und lädt alle Interessierten zur Teilnahme an der morgigen Infoveranstaltung ein, an der auch Einwohnerfragen gestellt werden können. Die Offenlegung des Endberichtes erfolgt ab 29.09.2025 im Bauamt sowie auf der städtischen Homepage. Der Feststellungsbeschluss zum Wärmeplan wird in der nächsten Sitzung durch den Stadtrat (24. November) gefasst.
Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB zum Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 „Photovoltaikanlage Luthersborn, 1. BA“ der Stadt Weißensee
Drucksache Nr. 71/09/2025
Frau Dumjahn vom Stadtplanungsbüro Meißner & Dumjahn folgte der Einladung zur Sitzung und erläuterte den derzeitigen Stand zum Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 „Photovoltaikanlage Luthersborn, 1.BA“ der Stadt Weißensee.
Die Mitglieder des Stadtrates beschließen:
| 1. | Die Billigung des Entwurfs des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 „Photovoltaikanlage Luthersborn, 1.BA“ der Stadt Weißensee im festgesetzten räumlichen Geltungsbereich sowie der Begründung mit Anlagen, dem Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan und einem Artenschutzfachbeitrag in den vorliegenden Fassungen. |
| 2. | Die Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 (2) / § 4 (2) BauGB zum Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 „Photovoltaikanlage Luthersborn, 1.BA“ der Stadt Weißensee sowie der Begründung mit Anlagen, dem Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan und einem Artenschutzfachbeitrag in den vorliegenden Fassungen. |
Begründung
Die Aufstellung des o.a. Bauleitplanesist gemäß § 1 (3) BauGB erforderlich, um die weitere städtebauliche Entwicklung der Stadt Weißensee im festgesetzten räumlichen Geltungsbereich für künftige Vorhaben gemäß § 29 BauGB nach den Vorgaben des Baugesetzbuches zu sichern. Das Vorhaben (PV-Freiflächenanlage) ist in der Begründung erläutert.
Die InnoSun GmbH aus Erfurt plant die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage in einer Größe von insgesamt 107,6 ha an der südlichen Stadtgebietsgrenze zu Straußfurt, nordwestlich des Geflügelhofes Luthersborn. Es handelt sich dort um eine derzeit durch die Landwirtschaft bewirtschaftete Fläche.
Da sich ca. 85,9 ha der Gesamtfläche derzeit gemäß Regionalplan Mittelthüringen in einem Vorranggebiet für Landwirtschaftliche Bodennutzung befinden, soll aktuell, in einem 1.BA, eine Fläche von ca. 21,7 ha entwickelt werden. Dafür wird hiermit das Planverfahren des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 eingeleitet.
Für einen 2. BA erfolgt der Antrag auf Zulassung einer Abweichung vom Ziel der Raumordnung des Regionalplanes Mittelthüringen sowie die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 11 „Photovoltaikanlage Luthersborn, 2.BA“ der Stadt Weißensee.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 liegt innerhalb der Potenzialfläche (P4) in der, durch den Stadtrat der Stadt Weißensee beschlossenen, Potenzialflächenanalyse für PV-Freiflächenanlagen in der Stadt Weißensee. Zudem weißt der Regionalplan Mittelthüringen für diese Fläche lediglich ein Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaftliche Bodennutzung aus.
Zur Sicherung der Kostenübernahme für das Planverfahren sowie ggf. daraus resultierender Erschließungsmaßnahmen, naturschutzfachlicher Ausgleichsmaßnahmen, Maßnahmen des Artenschutzes usw. erfolgt der Abschluss eines Durchführungsvertrages gem. § 12 BauGB mit dem Vorhabenträger.
Als umweltbezogene Informationen für das Planverfahren sind erforderlich und zurzeit verfügbar: Regionalplan Mittelthüringen (RP-MT 2011) und Offenlandbiotopkartierung, Landschaftsplan, Umweltbericht mit Grünordnungsplan und Artenschutzfachbeitrag, Erläuterungsbericht zum Versickerungsantrag und Überflutungsnachweis, Stellungnahme zur Versickerungsfähigkeit, Stellungnahme zur Blendwirkung sowie die bereits eingegangenen umweltrelevanten Stellungnahmen aus dem Verfahrensschritt § 3 (1) und § 4 (1) BauGB.
Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung hat im Februar/ März diesen Jahres (2025) stattgefunden. Im Ergebnis der Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen war die Überarbeitung der Planunterlagen erforderlich.
Das Planverfahren hat nun formell und materiell einen Stand erreicht, der die formelle Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 (2) / § 4 (2) BauGB ermöglicht und erfordert.
Anlage zum Beschluss:
Übersichts- und Lageplan zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 10 „Photovoltaikanlage Luthersborn, 1. BA“ der Stadt Weißensee
Abstimmungsergebnis Beschluss-Nr.: 97/09/2025:
| Ja-Stimmen: | 13 |
| Nein-Stimmen: | 1 |
| Enthaltungen: | - |
Beschlussf. zum Beteiligungsbericht 2025 über die unmittelbare Beteiligung der Stadt Weißensee an der KEBT AG sowie die unmittelbare Beteiligung am KEBT-Konzern, der die mittelbare Beteiligung der Stadt Weißensee an der TEAG Thüringer Energie AG und der Thüringer Glasfasergesellschaft mbH (TGG) enthält
Drucksache Nr. 72/09/225
Die Mitglieder des Stadtrates beschließen den Beteiligungsbericht 2025 nach § 75 a Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) über die unmittelbare Beteiligung der Stadt Weißensee an der KEBT Kommunale Energie Beteiligungsgesellschaft Thüringen AG (KEBT) und dem KEBT-Konzern sowie über die mittelbare Beteiligung der Stadt Weißensee an der TEAG Thüringer Energie AG und der Thüringer Glasfasergesellschaft mbH (TGG).
Abstimmungsergebnis Beschluss-Nr.: 98/09/2025:
| Ja-Stimmen: | 14 |
| Nein-Stimmen: | - |
| Enthaltungen: | - |
Daniel Ecke
Bürgermeister