In der Stadt Weißensee ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle
zu besetzen.
Zu den Hauptaufgaben gehören insbesondere:
| • | Leitungsaufgaben und Gesamtkoordination aller Aufgabenbereiche des Amtes; |
| • | Durchführung von bauplanungsrechtlichen Verfahren (z.B. Flächennutzungsplanung, Bebauungsplanung, Verkehrsentwicklungsplanung, gemeindliches Einvernehmen etc.) sowie von Baugenehmigungsfreistellungsverfahren; |
| • | Durchführung von Vergabeverfahren für Bauleistungen und für den Abschluss von Verträgen mit Architekten und Ingenieuren; |
| • | Durchführung baulicher Maßnahmen, Prüfung und Freigabe von Planungsleistungen, Fördermittelbeschaffung, Abstimmung von Haushaltsansätzen |
| • | Überwachung baulicher Anlagen, Planung und Organisation von Baumängelbeseitigungen |
| • | Erschließungswesen nach BauGB |
| • | Vorbereitung von Grundsatzentscheidungen; |
| • | Stadtentwicklung sowie Bauleitplanung nach BauGB |
| • | Städtebaufördermaßnahmen/ISEK, Dorfentwicklung |
| • | Städtebauliche Verträge, Erschließungsverträge |
| • | Projektsteuerung von Hoch- und Tiefbaumaßnahmen |
| • | Gebühren-/Beitragsrecht |
| • | Vergabe-/Auftragswesen; Zuwendungsrecht, Architektenrecht (HOAI) |
| • | Bauordnungsrecht |
| • | Leitung das Amt betreffender Besprechungen und Sitzungen |
| • | Vertretung des Amtes in Stadtrats- und Ausschusssitzungen |
| • | Bearbeitung besonders schwieriger Einzelfälle und solcher von grundsätzlicher Bedeutung |
| • | Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Personenstands- und Melderecht |
Gesucht wird eine überdurchschnittlich engagierte Führungspersönlichkeit, die mindestens über eine der nachfolgenden genannten Qualifikationen verfügt:
• | Abschluss als Diplomverwaltungswirt (FH), Verwaltungsbetriebswirt (VWA), Verwaltungsfachwirt (FLII) oder ein Abschluss in den Bereichen Architektur, Bauingenieurwesen, Hoch-, Tief- oder Ingenieurbau ggf. verbunden mit der Verpflichtung zur Weiterbildung zum Verwaltungsfachwirt (FLII) oder eine vergleichbare Ausbildung mit Verpflichtung zur dualen Weiterbildung. |
Wir erwarten von Ihnen
| • | Kenntnisse der einschlägigen Gesetze und Vorschriften insbesondere Bauplanungsrecht, Bauordnungsrecht, Vergaberecht, Raumordnungs- und Landesplanungsrecht sowie allgemeines Verwaltungsrecht |
| • | wünschenswert wäre mehrjährige Erfahrung im Aufgabengebiet und in der Personalführung |
| • | Kenntnisse im Umgang mit den einschlägigen Computeranwendungen einschl. MS-Office-Paket |
| • | engagiertes, selbstständiges und verantwortungsbewusstes Arbeiten und Auftreten |
| • | schnelle Auffassungsgabe und Entscheidungsfreude |
| • | Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung |
| • | Führerschein Klasse B |
| • | Bereitschaft zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung (Teilnahme an Sitzungen der kommunalen Gremien in den Abendstunden) |
Die Einstellung erfolgt im Rahmen eines unbefristeten Beschäftigungsverhältnisses mit einem Beschäftigungsumfang von derzeit 39 Wochenstunden. Wir bieten Ihnen in einem anspruchsvollen und vielseitigen Aufgabenfeld eine Beschäftigung im Angestelltenverhältnis in der Entgeltgruppe EG 10. Außerdem werden in der Stelle, die nach den tariflichen Bestimmungen des Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes (TVöD) mit allen im öffentlichen Dienst üblichen Leistungen, gewährt.
Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und ihnen gleichgestellter Menschen sind ausdrücklich erwünscht. Ein entsprechender Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizulegen. Interessierte an der o.g. Tätigkeit richten ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild, lückenlose Tätigkeitsnachweise, Zeugniskopien, Beurteilungen in Kopie etc.) bis spätestens 13.02.2026 an:
Stadt Weißensee
Kennwort „Amtsleiter Bau- und Ordnungsverwaltung“
Marktplatz 26
99631 Weißensee
oder per E-Mail an:
hauptamt@weissensee.de
Bei Bewerbungen per E-Mail bitte nur Dokumente im PDF-Format mitsenden. Andere Dateiformate werden nicht ausgewertet.
Wir bitten um die Zusendung von Bewerbungskopien, da eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen nicht vorgesehen ist.
Eingereichte Bewerbungsunterlagen können nur zurückgesandt werden, wenn der Bewerbung ein ausreichend frankierter Freiumschlag beigefügt wurde. Unkosten, die dem Bewerber im Zusammenhang mit seiner Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet.
Unsere datenschutzrechtlichen Informationen nach Maßgabe des Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) können im Internet unter folgenden Link abgerufen werden:
https://www.weissensee.de/buerger-stadt/aktuelles/ausschreibungen/stellenausschreibungen/
Auf Wunsch senden wir diese Informationen auch postalisch zu.
Daniel Ecke
Bürgermeister