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Stadtanzeiger
Ausgabe 10/2023
Amtliche Mitteilungen
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Erste Änderungssatzung - Satzung über die Benutzung des Städtischen Bades

Erste Änderungssatzung

zur Satzung über die Benutzung des Städtischen Bades

Auf Grund des § 19 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung - ThürKO in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127), hat der Stadtrat der Stadt Weißensee in seiner Sitzung am 21. August 2023 folgende

Erste Änderungssatzung zur Satzung

über die Benutzung des Städtischen Bades

im Folgenden - Badeordnung - genannt

beschlossen:

Artikel 1

In § 4 wird wie folgt geändert:

1.

Satz 3 wird neu gefasst: „Tageskarten gelten für den betreffenden Tag.“

2.

Satz 4 wird gestrichen.

Artikel 2

§ 18 Absatz 2 wird wie folgt neu gefasst:

Wer ordnungswidrig im Sinne des Absatzes 1 handelt, kann auf der Grundlage des § 19 Absatz 1 Satz 5 ThürKO mit Geldbuße bis zu fünftausend Euro belegt werden.

Artikel 3

Die Erste Änderungssatzung zur Satzung über die Benutzung des Städtischen Bades tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Weißensee, den 26.09.2023

gez.

Daniel Ecke

Bürgermeister  —  Siegel