Titel Logo
Stadtanzeiger
Ausgabe 10/2023
Amtliche Mitteilungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung

Anhörung innerhalb des Rechtsverordnungsverfahrens zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes des Fließgewässers Monna von oberhalb Kölleda bis zur Mündung in die Unstrut

Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz beabsichtigt, für das Fließgewässer Monna von oberhalb Kölleda bis zur Mündung in die Unstrut auf Teilen der Gemarkungen Dermsdorf, Kölleda, Stödten, Leubingen, Scherndorf und Weißensee das Überschwemmungsgebiet festzusetzen. Die Festsetzung des Überschwem­mungsgebietes erfolgt gemäß § 76 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 3. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 176) geändert worden ist.

Nach § 66 Thüringer Wassergesetz (ThürWG) vom 28. Mai 2019 (GVBl. S. 74), das durch Gesetz vom 11. Juni 2020 (GVBl. S. 277) geändert worden ist, wird Folgendes bekannt gegeben:

Der Entwurf der Rechtsverordnung sowie die dazugehörenden Karten (Kartenblätter im Maßstab 1 : 10 000, basierend auf ATKIS, und Kartenblätter im Maßstab 1 : 2 000, basierend auf ALKIS) liegen vom

23.10.2023 bis einschließlich 22.11.2023

in folgenden Behörden während der Sprechzeiten zur allgemeinen Einsicht für jedermann aus:

Stadtverwaltung Kölleda, Bauamt, Markt 1, 99625 Kölleda

bitte nach vorheriger Terminabstimmung: Telefon: 03635 / 450 133

Montag

8:00

-

15:00 Uhr

Dienstag

8:00

-

18:00 Uhr

Mittwoch

8:00

-

15:00 Uhr

Donnerstag

8:00

-

15:00 Uhr

Freitag

8:00

-

12:00 Uhr

Stadtverwaltung Sömmerda, Bau und Umweltamt (Zi. 1.10), Marktstraße 1-2, 99610 Sömmerda

bitte nach vorheriger Terminabstimmung, Telefon: 03634 / 350 220

Montag

9:00

-

12:00 Uhr

Dienstag

9:00

-

12:00 Uhr

13:00

-

18:00 Uhr

Donnerstag

9:00

-

12:00 Uhr

13:00

-

16:00 Uhr

Freitag

9:00

-

12:00 Uhr

Stadtverwaltung Weißensee, Marktplatz 26, 99631 Weißensee

Dienstag

9:30

-

12:00 Uhr

13:00

-

18:00 Uhr

Donnerstag

9:30

-

12:00 Uhr

Freitag

9:30

-

12:00 Uhr

Etwaige Bedenken gegen die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes und den Erlass einzelner Schutzanordnungen sowie Anregungen zu dem Entwurf können bis einen Monat nach Ablauf der oben angegebenen Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich zur Nieder­schrift beim

Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz, Außenstelle Weimar, Dienstgebäude 1, Harry-Graf-Kessler-Str. 1 in 99423 Weimar, Zimmer 1809

bitte nach vorheriger Terminabstimmung, Telefon: 0361 573943619 zu folgenden Dienst­stunden vorge­bracht werden:

Montag

8:30

-

11:30 Uhr

13:30

-

15:30 Uhr

Dienstag

8:30

-

11:30 Uhr

13:30

-

15:30 Uhr

Mittwoch

8:30

-

11:30 Uhr

13:30

-

15:30 Uhr

Donnerstag

8:30

-

11:30 Uhr

13:30

-

15:30 Uhr

Freitag

8:30

-

11:30 Uhr

Verspätet eingehende Einwendungen können bei dem Erlass der Rechtsverordnung unberücksichtigt bleiben.

Wer fristgemäß Bedenken oder Anregungen vorgebracht hat, die beim Erlass der Rechts­verordnung nicht berücksichtigt wurden, wird über die Gründe unterrichtet.

Dieser Bekanntmachungstext wird auch auf der Internetseite des TLUBN unter https://tlubn.thueringen.de/service/amtliche-bekanntmachungen veröffentlicht.

Die zugehörigen Karten werden im Auslegungszeitraum ebenfalls auf der Internetseite des TLUBN unter https://tlubn.thueringen.de/service/anhoerungs-auslegungsverfahren veröffentlicht.

Durch Einsichtnahme in die Auslegungsunterlagen entstehende Kosten können nicht erstattet werden.

Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau

und Naturschutz

 — Weimar, den 14.09.2023

Im Auftrag

Knut-Matthias Riese

Abteilungsleiter 5