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Stadtanzeiger
Ausgabe 10/2024
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Grünabfuhr von öffentlichen Grundstücken

Die Stadtverwaltung Weißensee gibt hiermit bekannt, dass die von Grundstückseigentümern beantragte und durch die Stadtverwaltung bestätigte kostenlose Grünabfuhr von öffentlichen Grundstücken, zu dessen Reinigung die Eigentümer oder Besitzer der durch öffentliche Straßen erschlossenen Grundstücke nach §§ 2 und 3 Punkt 2.g) der Satzung über die Straßenreinigung im Stadtgebiet Weißensee (Straßenreinigungssatzung) verpflichtet sind,

ab der 43. Kalenderwoche

vegetationsbedingt für dieses Jahr eingestellt wird. Letzte Abfuhr erfolgt bis einschließlich 18.10.2024

i.A.

Peter

Bau- und Ordnungsverwaltung