Beachten Sie bitte, dass die Abgabebefreiung unter bestimmten Voraussetzungen gem. § 7 KleinAbgS erfolgen kann.
Den Satzungstext können Sie unter folgenden Link einsehen:
Um eine Abgabebefreiung zu erwirken, verweisen wir hiermit ausdrücklich darauf, dass ein entsprechender Antrag gemäß o.g. Satzung mit Vorlage der Wartungsberichte, jedoch bis spätestens zum 31. Januar eines jeden Jahres für das rückwirkende Jahr erfolgen kann.
Bemerkung:
Gemäß der vom Landratsamt Sömmerda - Untere Wasserbehörde - erteilten wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einleitung von vollbiologisch behandeltem Abwasser ist unter Pkt.: 5.7. Wartung der Hinweis verankert, wie oft eine Wartung von einem Fachbetrieb zu erfolgen hat. Des Weiteren sind auch alle, die unter Punkt 5.7. Wartung aufgeführten Auflagen, zu erfüllen.
Gern stehen auch die Mitarbeiter/in der Bau- und Ordnungsverwaltung für Rückfragen unter der Rufnummer 036374/22014 zur Verfügung.
Im Auftrag
Hammer
Bau- und Ordnungsverwaltung