Im Zuständigkeitsbereich der Stadt Weißensee und seiner Ortsteile gemäß der gültigen Richtlinie zur Förderung von Kleinkläranlagen im Freistaat Thüringen i.d.a.F., rückwirkend in Kraft getreten zum 01.01.2024.
Die Förderrichtlinie finden Sie auf der Website der Thüringer Aufbaubank (TAB):
https://www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/Kleinklaeranlagen
Für Gebiete, in denen der Anschluss der Grundstücke an eine öffentliche Abwasserbehandlungsanlage gemäß dem Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Weißensee dauerhaft nicht bzw. nicht innerhalb von 15 Jahren vorgesehen ist, nimmt die
Stadt Weißensee, Marktplatz 26 in 99631 Weißensee
Anträge auf Fördermittel für Kleinkläranlagen von privaten und sonstigen Bauherren, welche in den nächsten 2 Jahren neu errichtet oder nachgerüstet werden sollen, entgegen. Rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen.
Dem Antrag sind die entsprechenden Unterlagen, Kopie der gültigen wasserrechtlichen Entscheidung für eine dem Stand der Technik entsprechenden Kleinkläranlage, die wasserrechtliche Erlaubnis bzw. die Sanierungsanordnung oder die Aufforderung der Behörde zur Sanierung, beizufügen.
Erforderliche Unterlagen und Antragsformulare zur neuen Förderrichtlinie können über das Internetportal der Thüringer Aufbaubank (TAB) unter o.g. Link abgerufen werden.
Anlage Informationsblatt der TAB
Im Auftrag
Hammer
Bau- und Ordnungsverwaltung