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Stadtanzeiger
Ausgabe 10/2024
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Im Zuständigkeitsbereich der Stadt Weißensee und seiner Ortsteile gemäß der gültigen Richtlinie zur Förderung von Kleinkläranlagen im Freistaat Thüringen i.d.a.F., rückwirkend in Kraft getreten zum 01.01.2024.

Die Förderrichtlinie finden Sie auf der Website der Thüringer Aufbaubank (TAB):

https://www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/Kleinklaeranlagen

Für Gebiete, in denen der Anschluss der Grundstücke an eine öffentliche Abwasserbehandlungsanlage gemäß dem Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Weißensee dauerhaft nicht bzw. nicht innerhalb von 15 Jahren vorgesehen ist, nimmt die

Stadt Weißensee, Marktplatz 26 in 99631 Weißensee

Anträge auf Fördermittel für Kleinkläranlagen von privaten und sonstigen Bauherren, welche in den nächsten 2 Jahren neu errichtet oder nachgerüstet werden sollen, entgegen. Rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen.

Dem Antrag sind die entsprechenden Unterlagen, Kopie der gültigen wasserrechtlichen Entscheidung für eine dem Stand der Technik entsprechenden Kleinkläranlage, die wasserrechtliche Erlaubnis bzw. die Sanierungsanordnung oder die Aufforderung der Behörde zur Sanierung, beizufügen.

Erforderliche Unterlagen und Antragsformulare zur neuen Förderrichtlinie können über das Internetportal der Thüringer Aufbaubank (TAB) unter o.g. Link abgerufen werden.

Anlage Informationsblatt der TAB

Im Auftrag

Hammer

Bau- und Ordnungsverwaltung