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Stadtanzeiger
Ausgabe 10/2024
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Informationen

Aus aktuellem Anlass weisen wir darauf hin, dass bei Beantragung abgelaufener Personalausweise und/oder Reisepässe, entweder ein gültiger Personalausweis bzw. Reisepass oder die Geburtsurkunde entsprechend PA-Gesetz § 9 Abs. 3, Passgesetz § 6 Abs. 2, BGM § 25 Nr. 2 vorzulegen sind.

Weiterhin werden im laufenden Verfahren Unstimmigkeiten zwischen Personalausweisdokumenten und Geburtsurkunden abgeglichen. Daher bitten wir Sie, auch bei Verlängerung noch gültiger Dokumente, die Geburtsurkunden einzureichen.

Im Auftrag

Hoffmann

Einwohnermeldeamt