TOP 5:
Vorstellung des aktuellen Standes zur Kommunalen Wärmeplanung
Drucksachen-Nr.: 49/05/2025
Die Stadt Weißensee hat die TEAG Thüringer Energie AG beauftragt, eine kommunale Wärmeplanung gemäß des Technischen Annex der Kommunalrichtlinie zu erstellen. Hierzu folgte Herr Pilz von der TEAG Thüringer Energie AG der Einladung zur Stadtratssitzung und begrüßte alle Vertreter des Stadtrates sowie die interessierten Bürger. Frau Jüttner stellvertretend für die Firma E-EFF (Unterauftragnehmer) stellte den aktuellen Stand zur Kommunalen Wärmeplanung der Stadt Weißensee vor.
Die erste öffentliche Veranstaltung für die Einwohner findet am 27. Mai 2025 um 17:00 Uhr in der Stadtverwaltung statt. Alle interessierten Bürger sind hierzu bereits im Stadtanzeiger eingeladen worden. Die Auslage des Zwischenberichtes ist voraussichtlich Juni/ Juli geplant. Im August/ September wird die Abstimmung der Umsetzungsstrategie geplant sein.
Herr Ziernberg nutzte nochmals die Gelegenheit und lädt alle Interessierten zur Teilnahme an der morgigen Infoveranstaltung ein, an der auch Einwohnerfragen gestellt werden können.
TOP 6:
Beschlussfassung zur Regelung der Eintrittspreise in den Chinesischen Garten
Beschluss-Nr.: 72/05/2025
Die Mitglieder des Stadtrates beschließen die Eintrittspreise und Führungsentgelte für den Chinesischen Garten ab dem 27.05.2025:
| Karten | Preis in € |
| Eintritt Erwachsener | 5,00 |
| Eintritt Kind (7-16 Jahre) | 2,00 |
| Kinder (0-6 Jahre) | frei |
| Weißenseer Bürger | frei |
| Schwerbehinderte deren Begleitperson | 4,00 frei |
| Familienkarte (2 Erwachsene, max. 3 Kinder 7-16 Jahre) | 12,00 |
| Familienkarte Mini (1 Erwachsener, max. 3 Kinder 7-16 Jahre) | 7,00 |
| Saisonkarte Erwachsener | 20,00 |
| Fotoerlaubnis (gewerbliche Fotografen, Nutzung eines Statives) | 25,00 |
| Hochzeiten inklusive aller Gäste sowie Fotoerlaubnis | 250,00 |
| Besucherführung pro Person und pro Führung | 5,00 |
| Gruppentarif (Schulen, Kitas, Hort) max. 30 Kinder, inklusive 1 Betreuer | 40,00 ohne Führung Führung zzgl. 2,50 pro Kind |
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen: -
Enthaltungen: -
TOP 7:
Beschlussfassung zur Wiederaufnahme der Zahlung des Begrüßungsgeldes für Weißenseer Neugeborene
Beschluss-Nr.: 73/05/2025
Die Mitglieder des Stadtrates beschließen die Wiederaufnahme der Auszahlung des Begrüßungsgeldes an Weißenseer Neugeborene in Höhe von 250,00 Euro pro Kind.
Die Auszahlung des Begrüßungsgeldes erfolgt nur dann, wenn mindestens ein Erziehungsberechtigter und das Kind für mindestens 6 Monate nach der Geburt des Kindes der Hauptwohnsitz in der Stadt Weißensee nachgewiesen ist. Maßgebend hierfür sind die melderechtlichen Daten.
Die Auszahlung des Begrüßungsgeldes ist an die persönliche Übergabe des Gutscheines an die Sorgeberechtigten in deren gemeldeten Hauptwohnsitz gebunden. Der Beschluss gilt für Geburten rückwirkend ab 01.01.2025. Es handelt sich um eine überplanmäßige Ausgabe.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen: -
Enthaltungen: -
TOP 8:
Beschlussfassung zum Beitritt in den Verein Saale-Unstrut-Tourismus e. V.
Beschluss-Nr.: 74/05/2025
Die Stadt Weißensee beabsichtigt zur Förderung und Stärkung des Tourismus die Mitgliedschaft im Verein Saale-Unstrut-Tourismus e. V..
Der Stadtrat beschließt den Beitritt im vorgenannten Verein. Der Mitgliedsbeitrag für Städte und Gemeinden beträgt laut Satzung jährlich 3.000,00 Euro.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: -
Enthaltungen: 1
Daniel Ecke
Bürgermeister