hier: Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 (2) BauGB
Der Stadtrat der Stadt Weißensee hat in seiner Sitzung am 29.08.2022 die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 09 "Photovoltaikanlage Drachenschwanz“ beschlossen und das gesetzlich erforderliche Planverfahren damit eingeleitet.
Geplant ist die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage an der südlichen Stadtgebietsgrenze zu Sömmerda, nördlich des Abfallwirtschaftszentrums Michelshöhe des Landkreises. Es handelt sich dort um eine ca. 12 ha große, derzeit durch die Landwirtschaft bewirtschaftete Fläche.
Zur planungsrechtlichen Genehmigungsfähigkeit der Errichtung dieser Freiflächen-Solaranlage ist die Aufstellung eines verbindlichen Bauleitplanes erforderlich.
Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 (1) / § 4 (1) BauGB wurde durchgeführt. Im Ergebnis der Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen wurden die Planunterlagen entsprechend überarbeitet und ergänzt.
Das Planverfahren hat formell und materiell einen Stand erreicht, der die Veröffentlichung der Planunterlagen mit Begründung gemäß § 3 (2) BauGB ermöglicht und erfordert.
Die Planunterlagen des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 09 "Photovoltaikanlage Drachenschwanz“, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen sowie der Begründung, dem Umweltbericht, allen Anlagen sowie die umweltrelevanten Stellungnahmen werden in der Zeit vom 13.11.2023 bis 18.12.2023 auf der Internetseite der Stadt Weißensee unter der Adresse:
https://www.weissensee.de/buerger-stadt/aktuelles/oeffentliche-auslegung
gemäß § 3 (2) BauGB veröffentlicht.
Zusätzlich werden die o.g. Planungsunterlagen im gleichen Zeitraum in der Bauverwaltung der Stadt Weißensee, Erdgeschoss, Zimmer 2.07, Marktplatz 26, 99631 Weißensee während der folgenden Zeiten öffentlich ausgelegt:
| Montag bis Freitag | von 09:30 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Dienstag | von 09:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
Fachliche und inhaltliche Erläuterungen und Auskünfte zur o.a. Planung sind während der Öffnungszeiten oder auch nach gesonderter Terminabsprache möglich. Der Entwurf der o.a. Satzung und die Begründung kann von jedermann eingesehen werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, bei Bedarf können sie während der Veröffentlichung innerhalb der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache mündlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.
Anlage: Übersichts- und Lageplan
Weißensee, den 24.10.2023
(Daniel Ecke)
Bürgermeister