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Stadtanzeiger
Ausgabe 11/2024
Amtliche Mitteilungen
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Amtliche Mitteilungen

Satzung

über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) der Stadt Weißensee

Auf der Grundlage der §§ 2,18,19 und 54 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO -) in der aktuellen Fassung in Verbindung mit § 1 Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) in der aktuellen Fassung, in Verbindung mit § 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) in der aktuellen Fassung, und § 16 Gewerbesteuergesetz in der aktuellen Fassung, erlässt die Stadt Weißensee am 23.09.2024 folgende Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung).

§ 1

Steuersätze der Realsteuern

Die Hebesätze für Grundsteuern und Gewerbesteuer werden für die Stadt Weißensee wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

Grundsteuer für land- und

forstwirtschaftliche (Grundsteuer A):

490 v.H.

b)

für Grundstücke (Grundsteuer B):

500 v.H.

2.

Gewerbesteuer

390 v.H.

§ 2

In-Kraft-Treten

Die Satzung tritt am 01. Januar 2025 in Kraft.

Weißensee, den 01.10.2024

gez.

Daniel Ecke

Bürgermeister — Siegel