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Stadtanzeiger
Ausgabe 11/2024
Amtliche Mitteilungen
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Amtliche Mitteilungen

3. Änderungssatzung

zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Satzung für die zentrale öffentliche Entwässerungseinrichtung der Stadt Weißensee (BGS-EWS)

Aufgrund des § 19 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der jeweils gültigen Fassung und der §§ 2 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der jeweils gültigen Fassung hat der Stadtrat der Stadt Weißensee am 23. September 2024 nachfolgende

3. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Satzung für die zentrale öffentliche Entwässerungseinrichtung der Stadt Weißensee (BGS-EWS)

beschlossen.

Artikel 1

1.

In § 10 Abs. (3) wird der Betrag „101,04 EUR“ durch „178,20 EUR“ ersetzt.

2.

In § 12 Abs. (1) wird der Begriff „Nenndurchfluss (Qn)“ durchgängig durch den Begriff „Dauerdurchfluss (Q3)“ ersetzt.

3.

In § 12 werden die Absätze (2) und (3) wie folgt neu gefasst:

„(2) Die Grundgebühr für die Benutzung der zentralen Kläranlage (den Klärbereich) beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit einem Dauerdurchfluss

bis

Q3 bis 4

2,50

EUR / Monat

bis

Q3 bis 10

6,25

EUR / Monat

bis

Q3 bis 16

10,00

EUR / Monat

bis

Q3 bis 25

15,63

EUR / Monat

bis

Q3 bis 40

25,00

EUR / Monat.

(3) Die Grundgebühr für den Kanalbereich beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss

bis

Q3 bis 4

2,50

EUR / Monat

bis

Q3 bis 10

6,25

EUR / Monat

bis

Q3 bis 16

10,00

EUR / Monat

bis

Q3 bis 25

15,63

EUR / Monat

bis

Q3 bis 40

25,00

EUR / Monat.“

4.

In § 13 Abs. (1) wird der Betrag „1,25 EUR“ durch „1,48 EUR“ und der Betrag „0,89 EUR“ durch „0,18 EUR“ ersetzt.

5.

In § 13a Abs. (1) wird der Betrag „0,42 EUR“ durch „0,19 EUR“ ersetzt.

Artikel 2

Diese 3. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Satzung für die zentrale öffentliche Entwässerungseinrichtung der Stadt Weißensee (BGS-EWS) tritt rückwirkend zum 01. Februar 2024 in Kraft.

Weißensee, den 01.10.2024

gez.

Daniel Ecke  —  Siegel

Bürgermeister