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Stadtanzeiger
Ausgabe 11/2024
Amtliche Mitteilungen
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Amtliche Mitteilungen

Im Zuge der Umsetzung der Grundsteuerreform 2025 wurden Grundstückseigentümer zur Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes aufgefordert. In der Folge wurden durch die Finanzämter aktuelle Grundsteuerwerte und damit einhergehend aktuelle Steuermessbeträge ermittelt. Auf Grund der Änderung dieser Steuermessbeträge ergibt ein Anpassungsbedarf bei den Hebesätzen der Grundsteuer A und B für die Stadt Weißensee und deren Ortsteile.

Das Steueraufkommen der Grundsteuer A und B wird mit der Hebesatzanpassung ab dem Jahr 2025 für die Stadt Weißensee und deren Ortsteile auf dem Niveau des Jahres 2024 festgesetzt. Es wird zwar zu Verschiebungen der Grundsteuerlast unter den einzelnen Grundstückseigentümern kommen. Das Gesamtaufkommen der Grundsteuer A + B erhöht sich für die Stadt Weißensee und deren Ortsteile jedoch nicht und erfolgt somit aufkommensneutral.

Der Gewerbesteuerhebesatz ist zwar Bestandteil dieser Satzung, bleibt jedoch unverändert.