Aufgrund des § 19 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der jeweils gültigen Fassung und der §§ 2 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der jeweils gültigen Fassung hat der Stadtrat der Stadt Weißensee am 23. September 2024 nachfolgende
3. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung für die dezentrale öffentliche Entwässerungseinrichtung der Stadt Weißensee (GS-FES)
beschlossen.
Artikel 1
In § 2 werden die Absätze (2) und (3) wie folgt neu gefasst werden:
„(2) Die Gebühr beträgt bei Entsorgung nach § 13 Abs. 1 bis 3 der Satzung für die dezentrale öffentliche Entwässerungseinrichtung der Stadt Weißensee (Fäkalschlammentsorgungssatzung -FES-)
| 1. | ab dem 01.02.2024 | |
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| a) | 80,00 Euro pro m³ Abwasser aus einer abflusslosen Grube, |
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| b) | 90,00 Euro pro m³ Abwasser (Fäkalschlamm) aus einer Grundstückskläranlage |
| 2. | ab dem 01.01.2025 | |
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| a) | 99,53 Euro pro m³ Abwasser aus einer abflusslosen Grube, |
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| b) | 98,56 Euro pro m³ Abwasser (Fäkalschlamm) aus einer Grundstückskläranlage. |
„(3) Die Gebühr beträgt bei Entsorgung nach § 13 Abs. 1 und 4 der Satzung für die dezentrale öffentliche Entwässerungseinrichtung der Stadt Weißensee (Fäkalschlammentsorgungssatzung -FES-)
| 1. | ab dem 01.02.2024 | |
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| a) | 85,00 Euro pro m³ Abwasser aus einer abflusslosen Grube, |
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| b) | 95,00 Euro pro m³ Abwasser (Fäkalschlamm) aus einer Grundstückskläranlage |
| 2. | ab dem 01.01.2025 | |
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| a) | 102,51 Euro pro m³ Abwasser aus einer abflusslosen Grube, |
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| b) | 101,54 Euro pro m³ Abwasser (Fäkalschlamm) aus einer Grundstückskläranlage.“ |
Artikel 2
In § 2 wird nach Absatz (3) ein folgender Absatz (4) angefügt:
„(4) Es werden Zuschläge erhoben
| a) | 0,33 Euro | je lfd. Meter für benötigte Schlauchlängen größer 40 m |
| b) | 170,84 Euro | je angefangene Stunde für Einsätze im Bereitschafts- bzw. Havariefall im Zeitraum 15.45 Uhr bis 6.00 Uhr |
| c) | 204,15 Euro | je angefangene Stunde für Einsätze im Bereitschafts- bzw. Havariefall an Wochenenden und Feiertagen.“ |
Artikel 3
Diese 3. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung für die dezentrale öffentliche Entwässerungseinrichtung der Stadt Weißensee (GS-FES) tritt rückwirkend zum 01. Februar 2024 in Kraft.
Weißensee, den 01.10.2024
gez.
Daniel Ecke
Bürgermeister — Siegel