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Stadtanzeiger
Ausgabe 11/2024
Amtliche Mitteilungen
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Amtliche Mitteilungen

2. Änderungssatzung

zur Gebührensatzung zur Einleitung von Oberflächenwasser für die Träger der Straßenbaulast

Aufgrund des § 19 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der jeweils gültigen Fassung und der §§ 2 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der jeweils gültigen Fassung hat der Stadtrat der Stadt Weißensee am 23. September 2024 nachfolgende

2. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Einleitung von Oberflächenwasser für die Träger der Straßenbaulast

beschlossen.

Artikel 1

In § 4 wird der Betrag „0,81 EUR“ durch „0,69 EUR“ ersetzt.

Artikel 2

Diese 2. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Einleitung von Oberflächenwasser für die Träger der Straßenbaulast tritt rückwirkend zum 01. Februar 2024 in Kraft.

Weißensee, den 01.10.2024

gez.

Daniel Ecke  —  Siegel

Bürgermeister