Aufgrund des § 19 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der jeweils gültigen Fassung und der §§ 2 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der jeweils gültigen Fassung hat der Stadtrat der Stadt Weißensee am 23. September 2024 nachfolgende
2. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Einleitung von Oberflächenwasser für die Träger der Straßenbaulast
beschlossen.
Artikel 1
In § 4 wird der Betrag „0,81 EUR“ durch „0,69 EUR“ ersetzt.
Artikel 2
Diese 2. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Einleitung von Oberflächenwasser für die Träger der Straßenbaulast tritt rückwirkend zum 01. Februar 2024 in Kraft.
Weißensee, den 01.10.2024
gez.
Daniel Ecke — Siegel
Bürgermeister