Vorstellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022
Gemäß § 80 (2) der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) wurde dem Stadtrat in der öffentlichen Sitzung am 23.10.2023 die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 vorgesellt und hiermit beschlossen.
Abstimmungsergebnis
| Ja-Stimmen: | 13 |
| Nein-Stimmen: | - |
| Enthaltungen: | - |
Beschlussf. von über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 2022
Die Mitglieder des Stadtrates beschließen die über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2022, lt. § 6 der Haushaltssatzung 2022 und gemäß § 58 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO).
Abstimmungsergebnis
| Ja-Stimmen: | 13 |
| Nein-Stimmen | - |
| Enthaltungen: | - |
Billigungsbeschluss zur Potentialflächenanalyse der Stadt Weißensee
Die Mitglieder des Stadtrates beschließen in ihrer öffentlichen Sitzung die Billigung der Potentialflächenanalyse für PV-Freiflächenanlagen der Stadt Weißensee in der vorliegenden Fassung als eine der Grundlagen für spätere Bauleitplanverfahren sowie damit in Verbindung stehende Anträge zu Zielabweichungsverfahren.
Begründung:
Generell liegt es im Interesse der Stadt Weißensee, auf Flächen des Stadtgebietes die Voraussetzungen zu schaffen, Anlagen für erneuerbare Energien errichten zu können und damit ihren Beitrag zu den Zielvorgaben der Bundes- und Landespolitik - zum Ausbau des Anteils erneuerbarer Energien an der Energieproduktion in Deutschland - zu leisten.
In den letzten Jahren kam es vermehrt zu Anfragen potenzieller Investoren, zur Aufstellung von verbindlichen Bauleitplänen zur Standortentwicklung von PV-Freiflächenanlagen, bei denen die Stadt Weißensee immer zu prüfen hatte, ob dieses mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung in Übereinstimmung stehen wird.
Da die Stadt Weißensee noch keinen wirksamen Flächennutzungsplan besitzt, der die Grundzüge der zukünftig beabsichtigten Entwicklung der Stadt darstellt, fehlte bislang auch ein Gesamtkonzept für die Errichtung von PV-Freiflächenanlagen in der Stadt Weißensee nach von ihr selbst bestimmten, städtebaulich geordneten Maßstäben und Kriterien.
Im Ergebnis der nun vorliegenden Potentialflächenanalyse für PV-Freiflächenanlagen mit den ausgewiesenen Potenzialflächen und den eingeschränkten Potenzialflächen würden ca. 6,8 % der Stadtgebietsfläche die zu Grunde gelegten Kriterien erfüllen. Dabei stellen insbesondere die ausgewiesenen eingeschränkten Potenzialflächen Suchräume dar, in denen in der Folge neben dem Instrumentarium der kommunalen Bauleitplanung zum Teil auch über Zielabweichungsverfahren die konkrete planungsrechtliche Umsetzbarkeit im Einzelfall weiter geprüft werden muss.
Abstimmungsergebnis
| Ja-Stimmen: | 13 |
| Nein-Stimmen: | - |
| Enthaltungen: | - |
Beschlussf. zur Gebührenkalkulation Abwasserentsorgung 2024 - 2027
Die Mitglieder des Stadtrates beschließen die vorliegende Gebührenkalkulation mit den Anlagen 1 und 2 für die zentrale und dezentrale Schmutzwasserentsorgung, Niederschlagswasserentsorgung sowie Straßenentwässerung 2024 bis 2027 auf Grund des § 19 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBI. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) und der §§ 2 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. September 2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Oktober 2019 (GVBl. S. 396), wie folgt:
| 1. | Der Stadtrat stimmt den ihm bei der Beschlussfassung über die Gebührensätze vorgelegten Gebührenkalkulationen für die Jahre 2024-2027 vom Oktober 2023 zu. |
| 2. | Die Stadt Weißensee wird weiterhin Gebühren für ihre öffentliche Einrichtung "Abwasserbeseitigung" erheben. |
| 3. | Die Stadt wählt als Gebührenmaßstab für die zentralen Schmutzwassergebühren sowie für das Entgelt der Einleitung aus der Gemeinde Günstedt weiterhin den Frischwassermaßstab. |
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| Der Gebührenmaßstab für die Grundgebühren der zentralen Schmutzwasserentsorgung ist der Wasserdauerdurchfluss Q3. |
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| Der Gebührenmaßstab für die Niederschlagswassergebühr und die Straßenentwässerungsgebühr ist die angeschlossene überbaute und befestigte Fläche. |
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| Für die Entsorgung aus Kleinkläranlagen und abflusslosen Sammelgruben hat die Stadt den Maßstab der tatsächlichen Abfuhrmenge gewählt. |
| 4. | Dem vorgeschlagenen vierjährigen Kalkulationszeitraum der Gebührenkalkulationen für 2024 - 2027 wird zugestimmt. |
| 5. | Der Stadtrat stimmt den in der Kalkulation eliminierten Straßenentwässerungsanteilen zu. |
| 6. | Der Stadtrat stimmt den in den Gebührenkalkulationen berücksichtigten Abschreibungs-, Auflösungs- und Verzinsungsmethoden sowie den Abschreibungs-, Auflösungs- und Zinssätzen zu. |
| 7. | Der Stadtrat stimmt dem in der Kalkulation der Jahre 2024 - 2027 vorgenommenen vollständigen Ausgleich der Kostenüberdeckungen und Kostenunterdeckungen zu. |
| 8. | Der Stadtrat stimmt den in der Gebührenkalkulation berücksichtigten Prognosen und Schätzungen zu. |
| 9. | Auf der Grundlage dieser Gebührenkalkulation nimmt der Stadtrat die in der Übersicht über die Berechnungsergebnisse ausgewiesenen kostendeckenden Gebührensätze zur Kenntnis. |
| 10. | Aus Praktikabilitätsgründen werden die Grundgebühren die zentralen Schmutzwasserversorgung auf 0,50 € bzw. voll Euro gerundet. |
Abstimmungsergebnis
| Ja-Stimmen: | 13 |
| Nein-Stimmen: | - |
| Enthaltungen: | - |
Beschlussf. zur 2. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Einleitung von Oberflächenwasser für die Träger der Straßenbaulast
Die Mitglieder des Stadtrates beschließen die 2. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Einleitung von Oberflächenwasser für die Träger der Straßenbaulast aufgrund des § 19 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBI. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S.127) und der §§ 2 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. September 2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Oktober 2019 (GVBl. S. 396).
Abstimmungsergebnis
| Ja-Stimmen: | 13 |
| Nein-Stimmen: | - |
| Enthaltungen: | - |
Beschlussf. zur 3. Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Satzung für die dezentrale öffentliche Entwässerungseinrichtung der Stadt Weißensee (GS-FES)
Die Mitglieder des Stadtrates beschließen die 3. Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Satzung für die dezentrale öffentliche Entwässerungseinrichtung der Stadt Weißensee (GS-FES) aufgrund des § 19 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. 127) und der §§ 2 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. September 2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Oktober 2019 (GVBl. S. 396).
Abstimmungsergebnis
| Ja-Stimmen: | 13 |
| Nein-Stimmen: | - |
| Enthaltungen: | - |
Beschlussf. zur 3. Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Satzung für die zentrale öffentliche Entwässerungseinrichtung der Stadt Weißensee (BGS-EWS)
Die Mitglieder des Stadtrates beschließen die 3. Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Satzung für die zentrale öffentliche Entwässerungseinrichtung der Stadt Weißensee (BGS-EWS) aufgrund des § 19 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBI. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) und der §§ 2 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. September 2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Oktober 2019 (GVBl. S. 396).
Abstimmungsergebnis
| Ja-Stimmen: | 13 |
| Nein-Stimmen: | - |
| Enthaltungen: | - |
Berufung eines Wahlleiters und dessen Stellvertreter
Auf der Grundlage von § 4 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes über die Wahlen in den Landkreisen und Gemeinden (Thüringer Kommunalwahlgesetz - ThürKWG), beschließt der Stadtrat der Stadt Weißensee, dass die Mitarbeiter der Stadtverwaltung Herr Jens Peter zum Wahlleiter und Frau Christiane Stier zu dessen Stellvertreterin für die anstehenden Wahlen im Jahr 2024 berufen werden.
Abstimmungsergebnis
| Ja-Stimmen: | 13 |
| Nein-Stimmen: | - |
| Enthaltungen: | - |
Beschlussf. zum Beteiligungsbericht 2023 über die unmittelbare Beteiligung der Stadt Weißensee an der KEBT Kommunale Energie Beteiligungsgesellschaft Thür. AG sowie die unmittelbare Beteiligung am KEBT-Konzern, der die mittelbare Beteiligung der Stadt Weißensee an der TEAG Thür. Energie AG enthält sowie die mittelbare Beteiligung an der Thür. Glasfasergesellschaft mbH (TGG).
Die Mitglieder des Stadtrates beschließen den Beteiligungsbericht 2023, gemäß § 75 a Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) über die unmittelbare Beteiligung der Stadt Weißensee an der KEBT Kommunale Energie Beteiligungsgesellschaft Thüringen AG, Erfurt (KEBT AG) bzw. über die unmittelbare Beteiligung am KEBT-Konzern, der die mittelbare Beteiligung der Stadt Weißensee an der TEAG Thüringer Energie AG enthält sowie die mittelbare Beteiligung an der Thüringer Glasfasergesellschaft mbH (TGG) im Jahr 2022.
Abstimmungsergebnis
| Ja-Stimmen: | 13 |
| Nein-Stimmen: | - |
| Enthaltungen: | - |
Beschlussf. über die Veröffentlichung der Bekanntmachung zum Interessenbekundungsverfahren zur Übernahme der Leistung „Stadtbad“
Die Mitglieder des Stadtrates beschließen die Veröffentlichung der Bekanntmachung zum Interessenbekundungsverfahren zur Übernahme der Leistung „Stadtbad“ in der Stadt Weißensee am Standort Jacobstraße ab der Badesaison 2024.
Abstimmungsergebnis
| Ja-Stimmen: | 12 |
| Nein-Stimmen: | 1 |
| Enthaltungen: | - |
Daniel Ecke
Bürgermeister