Die Bauverwaltung weist nochmals darauf hin, dass eine Abgabebefreiung von der jährlichen Abwasserabgabe unter bestimmten Voraussetzungen gem. § 7 KleinAbgS erfolgen kann.
Den Satzungstext können Sie unter folgendem Link einsehen: https://www.weissensee.de/fileadmin/user_upload/Uploads/PDF/Satzungen/C13_Abwaelzesatzung_Abwasserabgabe.pdf
Um eine Abgabebefreiung zu erwirken, verweisen wir hiermit ausdrücklich darauf, dass ein entsprechender Antrag gemäß o. g. Satzung mit Vorlage der Wartungsberichte, jedoch spätestens zum 31. Januar eines jeden Jahres für das rückwirkende Jahr erfolgen kann.
Bemerkung:
Gemäß der vom Landratsamt Sömmerda - Untere Wasserbehörde - erteilten wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einleitung von vollbiologisch behandeltem Abwasser ist unter Pkt.: 5.7. Wartung der Hinweis verankert, wie oft eine Wartung von einem Fachbetrieb zu erfolgen hat. Des Weiteren sind auch alle unter Punkt 5.7. Wartung aufgeführten Auflagen zu erfüllen.
Wir weisen auch nochmals daraufhin, dass die Wartungsprotokolle durch den Betreiber selbst bei uns einzureichen sind. Das jeweilige Wartungsunternehmen ist nicht verpflichtet, die Protokolle an uns weiterzuleiten.
Gern stehen auch die Mitarbeiter der Bauverwaltung für Rückfragen unter der
Rufnummer 036374/22014 zur Verfügung.
Im Auftrag
Hammer
Bauverwaltung