Die Stadt Weißensee weist vorsorglich darauf hin, dass gemäß § 11 Abs. 1 und§ 12 der Satzung über die Straßenreinigung im Stadtgebiet Weißensee ab dem 01.01.2026 bis zum 31.12.2026 in Straßen mit einseitigem Gehweg die Verpflichtung zur Schneeräumung und Beseitigung von Schnee- und Eisglätte auf die Grundstückseigentümer der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke überwechselt.
Wir bitten um Beachtung. Bei Rückfragen stehen wir gern zu den Sprechzeiten der Stadtverwaltung Weißensee oder unter Tel. (036374) 22026 zur Verfügung.
Im Auftrag
Peter
Bau- und Ordnungsverwaltung