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Stadtanzeiger
Ausgabe 2/2023
Amtliche Mitteilungen
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Bau und Förderung von Kleinkläranlagen im Zuständigkeitsgebiet der Stadt Weißensee und seiner Ortsteile gemäß der gültigen Richtlinie zur Förderung von Kleinkläranlagen im Freistaat Thüringen i.d.a.F.

im Zuständigkeitsgebiet der Stadt Weißensee und seiner Ortsteile gemäß der gültigen Richtlinie zur Förderung von Kleinkläranlagen im Freistaat Thüringen i.d.a.F.

Für Gebiete, in denen der Anschluss der Grundstücke an eine öffentliche Abwasserbehandlungsanlage gemäß dem Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Weißensee dauerhaft nicht bzw. nicht innerhalb von 15 Jahren vorgesehen ist, nimmt die

Stadt Weißensee, Marktplatz 26 in 99631 Weißensee

Anträge auf Fördermittel für Kleinkläranlagen von privaten und sonstigen Bauherren, welche in den nächsten 12 Monaten neu errichtet bzw. durch einen Ersatzneubau ersetzt oder nachgerüstet werden sollen, entgegen. Rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen.

Dem Antrag sind die entsprechenden Unterlagen, Kopie der gültigen wasserrechtlichen Entscheidung für eine dem Stand der Technik entsprechenden Kleinkläranlage, die wasserrechtliche Erlaubnis bzw. die Sanierungsanordnung oder die Aufforderung der Behörde zur Sanierung, beizufügen.

Antragsformulare sind kostenfrei bei der Stadtverwaltung erhältlich oder auf den Internetseiten der Stadtverwaltung Weißensee unter www.weissensee.de in der Rubrik „Formulare“ oder der Thüringer Aufbaubank unter www.aufbaubank.de/ in der Rubrik Förderprogramme/ Förderprogramme A-Z/ Förderung von Kleinkläranlagen abrufbar.

i.A.

Hammer

Bau- und Ordnungsverwaltung