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Stadtanzeiger
Ausgabe 2/2024
Amtliche Mitteilungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Widerspruchsrecht von Betroffenen zur Datenübermittlung nach mit § 36 Absatz 2 des Bundesmeldegesetzes i.V.m. § 58c Absatz 1 des Gesetzes über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz)

Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für Wehrverwaltung jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden:

1.

Familienname,

2.

Vornamen,

3.

gegenwärtige Anschrift.

Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen ihr nach § 36 Absatz 2 des Bundesmeldegesetzes widersprochen haben.

Betroffene Bürgerinnen und Bürger, die von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen möchten, haben die Möglichkeit, bei der Stadtverwaltung Weißensee, 99631 Weißensee, Marktplatz 26 -Einwohnermeldeamt- per schriftlicher Erklärung einen anders lautenden Willen zu bekunden.

i.A.

Peter

Bau- und Ordnungsverwaltung