hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 (1) BauGB und der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB
Der Stadtrat der Stadt Weißensee hat in seiner Sitzung am 23.09.2024 die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 "Photovoltaikanlage Luthersborn, 1. BA“ beschlossen und das gesetzlich erforderliche Planverfahren damit eingeleitet. Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht. Der räumliche Geltungsbereich ist aus der mitveröffentlichten Planskizze ersichtlich.
Ziel der Planung ist die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage in einer Größe von insgesamt 21,7 ha an der südlichen Stadtgebietsgrenze zu Straußfurt, nordwestlich des Geflügelhofes Luthersborn. Es handelt sich dort um eine derzeit durch die Landwirtschaft bewirtschaftete Fläche.
Zur planungsrechtlichen Genehmigungsfähigkeit der Errichtung dieser PV-Freiflächenanlage ist die Aufstellung eines verbindlichen Bauleitplanes erforderlich.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 „Photovoltaikanlage Luthersborn“ der Stadt Weißensee erfolgt durch die Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet.
Die Planunterlagen des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 „Photovoltaikanlage Luthersborn“, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen sowie der Begründung mit Umweltbericht werden vom 17.02.2025 bis einschließlich 21.03.2025 auf der Internetseite der Stadt Weißensee unter der Adresse:
https://www.weissensee.de/buerger-stadt/aktuelles/oeffentliche-auslegungen/
zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt.
Zusätzlich werden die Planunterlagen im gleichen Zeitraum in der Bauverwaltung der Stadt Weißensee, Erdgeschoss, Zimmer 2.07, Marktplatz 26, 99631 Weißensee, während der folgenden Öffnungszeiten, öffentlich ausgelegt:
| Dienstag | von 9:30 Uhr bis 12:00 Uhr |
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| von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Donnerstag und Freitag | von 9:30 Uhr bis 12:00 Uhr |
Fachliche und inhaltliche Erläuterungen und Auskünfte zur o.a. Planung sind während der Öffnungszeiten oder auch nach gesonderter Terminabsprache möglich. Stellungnahmen können nur während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Dabei soll die Übermittlung elektronisch erfolgen (Email-Adresse: bauverwaltung@weissensee.de). Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich sowie innerhalb der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache mündlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Weißensee deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit nicht von Bedeutung ist.
Anlage: Übersichts- und Lageplan
gez. Ecke
Bürgermeister