Grundlage ist die Hauptsatzung der Stadt Weißensee, welche im § 9 in angemessener Weise die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, vorsieht.
Das Kinder- und Jugendparlament dient der Förderung der demokratischen Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen in der Stadt. Es bietet jungen Menschen die Möglichkeit, ihre Interessen und Anliegen in kommunale Entscheidungsprozesse einzubringen und an der Gestaltung ihres Lebensumfeldes aktiv mitzuwirken.
Das Kinder- und Jugendparlament soll die Belange der Kinder und Jugendlichen gegenüber den politischen Gremien der Stadt vertreten. Es hat insbesondere das Recht, Anregungen und Empfehlungen zu kinder- und jugendrelevanten Themen an den Stadtrat sowie an die Verwaltung heranzutragen.
Alle Kinder und Jugendliche, die zum Zeitpunkt der beabsichtigten Gründung des Kinder- und Jugendparlaments die Schule besuchen (4. bis zur 11. Klasse), und ihren ersten Wohnsitz in der Stadt Weißensee oder den Ortsteilen haben, können ihr Interesse bekunden.
Es wird unterschieden zwischen Kindern der 4. bis zur 7. Klassenstufe und Jugendlichen der 8. bis zur 11. Klassenstufe. Voraussetzung ist, dass die Erziehungsberechtigten die schriftliche Einwilligung geben.
Auch andere Kinder und Jugendliche dürfen mitgestalten, näheres wird dann durch Satzung und eine gesonderte Geschäftsordnung geregelt.
Interessierte Kinder und Jugendliche können ihre Bereitschaft zur Mitwirkung im KJP bis zum 30.04.2026 bei der Stadtverwaltung Weißensee, Marktplatz 26, 99631 Weißensee „Kennwort Kinder- und Jugendparlament“ kundtun.
Daniel Ecke
Bürgermeister