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Stadtanzeiger
Ausgabe 3/2023
Amtliche Mitteilungen
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Aufstellung der Vorschlagslisten für die Wahl von Haupt- und Hilfsschöffen

Die Amtsperiode der Schöffen und Jugendschöffen im Freistaat Thüringen endet am 31.12.2023. Damit beginnt eine neue fünfjährige Amtszeit der Schöffen und Jugendschöffen bundeseinheitlich am 01.01.2024.

Der Stadt Weißensee obliegt es, eine eigene Vorschlagsliste für die Wahl von Haupt- und Hilfsschöffen beim Amtsgerichtsbezirk Sömmerda aufzustellen.

Das Amt der Haupt- und Hilfsschöffen ist ein Ehrenamt, welches nur von Deutschen versehen werden kann. Männer und Frauen sollen gleichermaßen vertreten sein.

Es können Vorschläge von jedermann und von Vereinigungen jeder Art berücksichtigt werden, z.B.:

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Vorschläge der Fraktionen des Stadtrates

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Vorschläge von Verbänden, Organisationen, Vereinen und Parteien

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Personen können sich auch selbst vorschlagen (Ziff. 2.1 der VV)

Zur Vorbereitung der Aufstellung der Vorschlagsliste durch die Stadt Weißensee werden interessierte Personen aus der Stadt Weißensee und seiner Stadtteile aufgefordert, sich für ein o.g. Ehrenamt zur Verfügung zu stellen und ihre Bereitschaft spätestens bis zum 05.05.2023 gegenüber der Stadt Weißensee formlos zu erklären.

Diesbezügliche Erklärungen werden bei der Bau- und Ordnungsverwaltung der Stadt Weißensee in 99631 Weißensee, Marktplatz 26 während der bekannten Öffnungszeiten entgegengenommen.

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