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Stadtanzeiger
Ausgabe 3/2023
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Fäkalentsorgung von Kleinkläranlagen in Weißensee und den Ortsteilen Ottenhausen, Scherndorf, Herrnschwende und Waltersdorf durch die autorisierte Entsorgungsfirma Weimann

in Weißensee und den Ortsteilen Ottenhausen, Scherndorf, Herrnschwende und Waltersdorf durch die autorisierte Entsorgungsfirma Weimann

Weißensee und alle Ortsteile

in der Zeit vom 17.04.2023 bis 12.05.2023

in der Zeit vom 18.09.2023 bis 13.10.2023

Alle Entsorgungspflichtigen werden gebeten, die vorgegebenen Abfuhrtermine zur ordnungsgemäßen Fäkalentsorgung zu nutzen und sich langfristig auf diese Termine einzurichten.

Außerhalb des angeführten Entsorgungszeitraumes ist eine Fäkalschlammentsorgung nur noch im Havariefall möglich. Beachten Sie, dass in diesem Fall erhöhte Gebühren anfallen.

Die einmal jährliche Entsorgungspflicht ergibt sich aus §§ 47 ff. Thüringer Wassergesetz i.V.m. DIN 4261 Teil IV.

Abfuhrkoordinierung und Berücksichtigung von persönlichen Terminwünschen innerhalb des angeführten Abfuhrzeitraumes sollten nach Möglichkeit direkt mit dem Entsorger vor Ort (Fa. Weimann, Tel.: 03636/700500) abgesprochen werden.

Für sonstige Rückfragen können auch die Mitarbeiter der Stadtverwaltung Weißensee -Regiebetrieb "Abwasser"- telefonisch unter (036374) 22026 kontaktiert werden.

i.A.

Peter

Bau- und Ordnungsverwaltung