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Stadtanzeiger
Ausgabe 3/2024
Amtliche Mitteilungen
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Amtliche Mitteilungen

Zweite Änderungssatzung zur Hauptsatzung

Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) i. V. m. § 1 Abs. 4 und § 2 der Thüringer Verordnung über die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen kommunalen Wahlbeamten auf Zeit (ThürAufEVO) vom 07. September 1993 (GVBl. S. 617), zuletzt geändert durch Verordnung vom 08. Januar 2020 (GVBl. S. 37) und § 2 Abs. 1 und 2 ff. der Thüringer Verordnung über die Entschädigung der Gemeinderats-, Stadtrats- und Kreistagsmitglieder (Thüringer Entschädigungsverordnung - ThürEntschVO) vom 06. November 2018 (GVBl. S. 703), hat der Stadtrat der Stadt Weißensee in der Sitzung am 19. Februar 2024 die folgende

Zweite Änderungssatzung zur Hauptsatzung

beschlossen:

Artikel 1

(1) In § 4 wird die Überschrift wie folgt geändert:

Die bisherige Überschrift „Einwohnerversammlung“ wird durch „Einwohnerfragestunde und -versammlung“ ersetzt.

(2) In § 4 wird folgender Absatz (1) direkt nach der Überschrift eingefügt:

„Bei öffentlichen Sitzungen des Stadtrates soll den Einwohnern Gelegenheit gegeben werden, Fragen zu städtischen Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit des Stadtrates fallen, zu stellen oder Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten. Einwohneranfragen, Anregungen oder Vorschläge zu Tagesordnungspunkten, die nicht-öffentlich behandelt werden, sind unzulässig.

Es dürfen bis zu 3 Einwohneranfragen, Anregungen oder Vorschläge von einem Einwohner, Verein oder Verband mit Sitz in der Stadt Weißensee pro Sitzung gestellt werden. Die Einwohneranfragen, Anregungen oder Vorschläge müssen sich jeweils auf ein Thema beziehen und spätestens 4 Tage vor der Sitzung schriftlich oder per E-Mail in der Stadtverwaltung (info@weissensee.de) eingehen. Einwohneranfragen dürfen bis zu 3 einzelne Fragen enthalten.

Die Einwohnerfragestunde ist Bestandteil der öffentlichen Sitzung und kann auf 15 Minuten begrenzt werden; in Ausnahmefällen kann sie durch den Stadtratsvorsitzenden bis auf 30 Minuten ausgedehnt werden. Die Redezeit eines Fragestellers beträgt höchstens 5 Minuten. Es genügt eine mündliche Beantwortung der Einwohneranfrage/n durch den Bürgermeister. Eine Aussprache und/oder Beratung in der Sache findet nicht statt. Zulässig sind bis zu 2 themenbezogene Nachfrage/n durch den/die Fragesteller. Ist die Beantwortung der Nachfrage/n nicht während der Sitzung möglich, erfolgt deren Beantwortung im Nachgang oder in der folgenden Stadtratssitzung.“

(3) Die bisherigen Absätze (1) bis (3) werden zu den Absätzen (2) bis (4)

Artikel 2

(1) Nach § 8 wird folgender § 9 eingefügt:

„§ 9 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

Bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, sollen diese in angemessener Weise beteiligt werden. Die Beteiligung kann insbesondere erfolgen durch

-

die Bildung eines Kinder- und Jugendbeirates,

-

die Durchführung von Versammlungen mit Kindern und Jugendlichen entsprechend den Einwohnerversammlungen gem. § 15 Abs. 1 ThürKO,

-

Umfragen bei Kindern und Jugendlichen,

-

Umfragen in Jugendforen oder

-

die Durchführung von Jugendworkshops.

Der Bürgermeister entscheidet in Abhängigkeit der einzelnen Planungen und Vorhaben, in welcher Form und bis zu welchem Alter die Kinder und Jugendlichen beteiligt werden.“

(2) Die bisherigen Paragrafen 9 bis 12 werden zu den Paragrafen 10 bis 13.

Artikel 3

Im neuen § 11 Abs. (8) wird im ersten Anstrich wie folgt geändert:

Die bisherige Angabe „1.500,00 Euro/Monat“ wird durch die Angabe „2.000,00 Euro/Monat“ ersetzt.

Artikel 4

Inkrafttreten

Die Zweite Änderungssatzung zur Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Weißensee, den 04.03.2024

gez.

Daniel Ecke

Bürgermeister  —  Siegel