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Stadtanzeiger
Ausgabe 4/2023
Amtliche Mitteilungen
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Bürgermeisterwahl in der Stadt Weißensee am 23. April 2023

Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge

Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 21. März 2023 zur Prüfung der eingereichten Wahlvorschläge und Beschlussfassung über ihre Zulassung für die Wahl zum ehrenamtlichen Bürgermeister in der Stadt Weißensee am 23. April 2023 nachfolgende Beschlüsse gefasst, die hiermit bekannt gegeben werden.

Die Erklärung der Bewerber zur Frage, ob sie wissentlich als hauptamtliche oder inoffizielle Mitarbeiter mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtungen zusammengearbeitet haben, ist in der Spalte „Erklärung“ hinter jedem Bewerber mit „Ja“ oder „Nein“ gekennzeichnet.

Folgender Wahlvorschlag ist als gültig zugelassen worden:

Auf das Wahlverfahren gemäß § 24 Absatz 7 Thüringer Kommunalwahlgesetz wird hingewiesen.

Der Wahlausschuss hat nur einen Wahlvorschlag als gültig zugelassen. Es findet Mehrheitswahl statt.

Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem amtlichen Stimmzettel entweder den Bewerber des aufgedruckten zugelassenen Wahlvorschlags kennzeichnet oder eine wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und Beruf einträgt.

Weißensee, den 31.03.2023

gez.

Peter

Wahlleiter