Beschlussf. zum Haushaltsplan 2024 des Kindergartens „Wiesengrün“
Der Stadtrat beschließt den vom Betreiber „THEPRA“ Landesverband Thüringen e. V. erstellten Wirtschaftsplan des Weißenseer Kindergartens „Wiesengrün“, welcher Bestandteil des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung 2024 ist.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 12 |
| Nein-Stimmen: | - |
| Enthaltungen: | 1 |
Beschlussf. zum Haushaltsplan- und Satzung für das Haushaltsjahr 2024
Der Stadtrat beschließt auf der Grundlage der §§ 55 ff. und 60 ff. der Thüringer Kommunalordnung vom 16. August 1993 in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Nr. 2, Seite 41 ff.), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S.127), in seiner Sitzung am 19. Februar 2024 die Haushaltssatzung 2024 und den Haushaltsplan 2024 sowie seine Bestandteile und Anlagen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 9 |
| Nein-Stimmen: | - |
| Enthaltungen: | 4 |
Beschlussf. zum Finanzplan und dem dazugehörigen Investitionsprogramm
Der Stadtrat beschließt auf der Grundlage der § 26, 62 Abs. 2 Ziffer 8 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Nr. 2, Seite 41 ff.), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127), in seiner Sitzung am 19. Februar 2024 den als Anlage beigefügten Finanzplan mit dem dazugehörigen Investitionsprogramm zur Haushaltssatzung 2024 und Haushaltsplan 2024 für die Haushaltsjahre 2023 - 2027.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 13 |
| Nein-Stimmen: | - |
| Enthaltungen: | - |
Beschlussf. der Zweite Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Weißensee
Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127), i. V. m. § 1 Abs. 4 und § 2 der Thüringer Verordnung über die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen kommunalen Wahlbeamten auf Zeit (ThürAufEVO) vom 07. September 1993 (GVBl. S. 617), zuletzt geändert durch Verordnung vom 08. Januar 2020 (GVBl. S. 37) und § 2 Abs. 1 und 2 ff. der Thüringer Verordnung über die Entschädigung der Gemeinderats-, Stadtrats- und Kreistagsmitglieder (Thüringer Entschädigungsverordnung - ThürEntschVO) vom 06. November 2018 (GVBl. S. 703), hat der Stadtrat der Stadt Weißensee in der Sitzung am 19. Februar 2024 die folgende
Zweite Änderungssatzung zur Hauptsatzung
beschlossen:
Artikel 1
(1) In § 4 wird die Überschrift wie folgt geändert:
Die bisherige Überschrift „Einwohnerversammlung“ wird durch „Einwohnerfragestunde und -versammlung“ ersetzt.
(2) In § 4 wird folgender Absatz (1) direkt nach der Überschrift eingefügt: „Bei öffentlichen Sitzungen des Stadtrates soll den Einwohnern Gelegenheit gegeben werden, Fragen zu städtischen Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit des Stadtrates fallen, zu stellen oder Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten.
Einwohneranfragen, Anregungen oder Vorschläge zu Tagesordnungspunkten, die nicht-öffentlich behandelt werden, sind unzulässig.
Es dürfen bis zu 3 Einwohneranfragen, Anregungen oder Vorschläge von einem Einwohner, Verein oder Verband mit Sitz in der Stadt Weißensee pro Sitzung gestellt werden. Die Einwohneranfragen, Anregungen oder Vorschläge müssen sich jeweils auf ein Thema beziehen und spätestens 4 Tage vor der Sitzung schriftlich oder per E-Mail in der Stadtverwaltung (info@weissensee.de) eingehen. Einwohneranfragen dürfen bis zu 3 einzelne Fragen enthalten.
Die Einwohnerfragestunde ist Bestandteil der öffentlichen Sitzung und kann auf 15 Minuten begrenzt werden; in Ausnahmefällen kann sie durch den Stadtratsvorsitzenden bis auf 30 Minuten ausgedehnt werden. Die Redezeit eines Fragestellers beträgt höchstens 5 Minuten. Es genügt eine mündliche Beantwortung der Einwohneranfrage/n durch den Bürgermeister. Eine Aussprache und/oder Beratung in der Sache findet nicht statt. Zulässig sind bis zu 2 themenbezogene Nachfrage/n durch den/die Fragesteller. Ist die Beantwortung der Nachfrage/n nicht während der Sitzung möglich, erfolgt deren Beantwortung im Nachgang oder in der folgenden Stadtratssitzung.“
(3) Die bisherigen Absätze (1) bis (3) werden zu den Absätzen (2) bis (4)
Artikel 2
(1) Nach § 8 wird folgender § 9 eingefügt:
„§ 9 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
Bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, sollen diese in angemessener Weise beteiligt werden. Die Beteiligung kann insbesondere erfolgen durch
| - | die Bildung eines Kinder- und Jugendbeirates, |
| - | die Durchführung von Versammlungen mit Kindern und Jugendlichen entsprechend den Einwohnerversammlungen gem. § 15 Abs. 1 ThürKO, |
| - | Umfragen bei Kindern und Jugendlichen, |
| - | Umfragen in Jugendforen oder |
| - | die Durchführung von Jugendworkshops. |
Der Bürgermeister entscheidet in Abhängigkeit der einzelnen Planungen und Vorhaben, in welcher Form und bis zu welchem Alter die Kinder und Jugendlichen beteiligt werden.“
(2) Die bisherigen Paragrafen 9 bis 12 werden zu den Paragrafen 10 bis 13.
Artikel 3
Im neuen § 11 Abs. (8) wird im ersten Anstrich wie folgt geändert:
Die bisherige Angabe „1.500,00 Euro/Monat“ wird durch die Angabe „2.000,00 Euro/Monat“ ersetzt.
Artikel 4
Inkrafttreten
Die Zweite Änderungssatzung zur Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 12 |
| Nein-Stimmen: | - |
| Enthaltungen: | 1 |
Festlegung der Sitzungstermine für das Kalenderjahr 2024
Die Sitzungstermine für den Hauptausschuss und dem Stadtrat
für das Kalenderjahr 2024 werden wie folgt festgelegt:
| Hauptausschuss | Stadtrat |
| 08. Januar | 19. Februar |
| 29. Januar | |
| 11. März | 25. März |
| 22. April | |
| 13. Mai | 17. Juni (Konst. Sitzung) |
| 03. Juni | |
| 22. Juli | 23. September |
| 19. August | |
| 09. September | 25. November |
| 28. Oktober | |
| 11. November | |
| 09. Dezember | |
Änderungen vorbehalten!
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 13 |
| Nein-Stimmen: | - |
| Enthaltungen: | - |
Daniel Ecke
Bürgermeister