Vorstellung und Beschlussfassung zum GEK-Antrag kommunale Maßnahmen zur Dorferneuerung aller Ortsteile der Stadt Weißensee
Bevor es zur Beschlussfassung kam, erhielt Frau Rimek vom KGS Planungsbüro Helk GmbH die Gelegenheit, den Stadträten u. a. über Antragsformalitäten, Förderinhalte sowie der Erarbeitung von Konzepten zu informieren. Die Abgabefrist zur Antragstellung beläuft sich auf den 22.12.2024. Die Stadträte erhielten im Anschluss der Ausführungen von Frau Rimek die Gelegenheit, Anfragen zu stellen, wovon reger Gebrauch gemacht wurde.
Der Stadtrat beschließt, den Antrag auf die Bewilligung einer Zuwendung für einen Plan der Entwicklung ländlicher Gemeinden (GEK) für die Ortsteile Scherndorf, Herrnschwende, Ottenhausen und Waltersdorf zu stellen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 16
Nein-Stimmen: -
Enthaltungen: -
Vorstellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023
Gemäß § 80 (2) der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) wurde dem Stadtrat in der öffentlichen Sitzung am 02.12.2024 die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 vorgestellt und hiermit beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 16
Nein-Stimmen: -
Enthaltungen: -
Beschlussfassung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 2023
Die Mitglieder des Stadtrates beschließen die über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 2023, lt. § 6 der Haushaltssatzung 2023 und gemäß § 58 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO).
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 16
Nein-Stimmen: -
Enthaltungen: -
Beschlussfassung zur Änderung der Elternbeiträge des Kindergartens „Wiesengrün“
Die Mitglieder des Stadtrates stimmen gemäß § 6 Abs. 4 des Vertrages vom 06.06.2013 zur Übertragung der Kindertagesstätte in Weißensee auf einen freien Träger der Anpassung der Höhe der Elternbeiträge für den Kindergarten „Wiesengrün“ in der vorliegenden Fassung zu.
Der Elternbeitrag wird ab dem 01.02.2025 auf folgenden Grundlagen ermittelt:
| - | Bei der Staffelung werden nur die Kinder in der Familie berücksichtigt, welche gleichzeitig im Kindergarten und im Hort der Grundschule Weißensee betreut werden. Die Reihenfolge der Kinder bestimmt sich je nach Reihenfolge der Geburten in der Familie. |
| - | Der Betreuungsumfang ganztags und halbtags wird weiterhin berücksichtigt. |
| - | Die Staffelung 0-2 Jahre und 2 Jahre bis Schuleintritt werden aufgehoben. Die Anpassung des Elternbeitrages soll in 3 Stufen erfolgen: |
| Ab 01.02.2025 erfolgt eine Erhöhung für die bisherigen Kinder von 2 Jahren bis Schule auf einheitliche Beträge. (siehe Anhänge) | |
Erhöhung um:
Im 2. Schritt erfolgt eine Erhöhung ab 01.08.2025: (siehe Anlage)
Erhöhung ab 01.08.2025 auf gesamt:
Im 3. Schritt soll ab 01.01.2026 eine 20%tige Beteiligung der Eltern berechnet werden.
In der Auswertung der Daten zeigt sich, dass 69% zur Gruppe 1. Kind in der Familie und 29% zur Gruppe 2. Kind in der Familie gehören. Die weiteren Kinder sind in den nächsten Gebührengruppen eingeordnet.
Bei der Betreuungszeit haben 95% die Ganztagsbetreuung gewählt.
Folgende Eckdaten haben bei der Berechnung Beachtung gefunden:
Die Kinderzahl wurde aus der aktuellen Belegung für das Jahr 2024 herangezogen.
Sofern die Kinderzahl und die Nutzung der Einrichtung weiter auf dem aktuellen Niveau bleiben, ergibt sich durch die Erhöhung des Elternbeitrages für das HHJ 2025 eine Mehreinnahme von ca. 61.000 €.
Mit dem Inkrafttreten des Vierten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes, bekanntgemacht im Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen vom 02.07.2024 und hier insbesondere mit der Erhöhung des gesetzlichen Mindestpersonalschlüssels zum 01.01.2025, wäre bei unveränderten Elternbeiträgen ein städtischer Zuschuss in Höhe von 791.955 € einzuplanen. Das entspricht gegenüber dem Haushaltsansatz 2024 eine Erhöhung in Höhe von 111.200 T€. Des Weiteren wurden die Tarifsteigerungen des PATT Tarifwerkes in die Planung einbezogen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 13
Nein-Stimmen: 2
Enthaltungen: 1
Beschlussfassung zum Haushaltsplan 2025 des Kindergartens „Wiesengrün“
Der Stadtrat beschließt den vom Betreiber „THEPRA Landesverband Thüringen e. V.“ erstellten Wirtschaftsplan des Weißenseer Kindergartens „Wiesengrün“, welcher Bestandteil des Haushaltsplanes 2025 und der Haushaltssatzung 2025 der Stadt Weißensee ist.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 16
Nein-Stimmen: -
Enthaltungen: -
Beschlussfassung zum Haushaltsplan und -Satzung für das Haushaltsjahr 2025
Der Stadtrat beschließt auf der Grundlage von §§ 55 ff. und 60 ff. der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 16. August 1993 in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Nr. 2, Seite 41 ff.), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. Juli 2024 (GVBl. S. 277), in seiner Sitzung am 02. Dezember 2024 die Haushaltssatzung 2025 und den Haushaltsplan 2025 sowie seine Bestandteile und Anlagen, einschließlich Stellenplan.
Bevor es zur Beschlussfassung kam, stellte Stadtrat Florian Fritsche den Antrag zur Geschäftsordnung, auf Vertagung der Drucksache-Nr.: 27/12/2024 in den nächsten Hauptausschuss, welcher wie folgt zur Abstimmung gebracht wurde:
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 9
Enthaltungen: -
Im Anschluss stellte Stadtrat Jörg Egenolf den Antrag zur Geschäftsordnung auf namentliche Abstimmung der Drucksache-Nr.: 27/12/2024, welcher wie folgt zur Abstimmung
gebracht wurde:
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 16
Nein-Stimmen: -
Enthaltungen: -
Seitens des Stadtratsvorsitzenden wurden die stimmberechtigten Mitglieder des Stadtrates wie folgt einzeln aufgerufen, um ihre Stimmabgabe zur Drucksache-Nr.: 27/12/2024 zu bekunden.
| Name, Vorname | Abstimmungsergebnis |
| Bergmann, Sylvia | Nein |
| Ecke, Daniel | Ja |
| Egenolf, Jörg | Nein |
| Fritsche, Florian | Nein |
| Fulsche, Thomas | Nein |
| Hellmann, Ralf | Ja |
| Hertel, Alexandra | Ja |
| Kriese, Udo | Nein |
| Kruhm, Annette | Ja |
| Müller, Andreas | nicht anwesend |
| Nerlich, René | Ja |
| Sauerbier, Henry | Ja |
| Schlitter, Evelyn | Ja |
| Seeliger, Daniel | Nein |
| Szuggar, Uwe | Ja |
| Urland, Sven | Nein |
| Ziernberg, Christian | Ja |
Ergebnis der namentlichen Abstimmung:
Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: 7
Enthaltungen: -
Beschlussf. zum Finanzplan und dem dazugehörigen Investitionsprogramm
Der Stadtrat beschließt auf der Grundlage von § 62 und § 26 Abs. 2 Ziffer 8 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Nr. 2, Seite 41 ff.), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. Juli 2024 (GVBl. S. 277), in seiner Sitzung am 02. Dezember 2024 den Finanzplan mit dem dazugehörigen Investitionsprogramm zur Haushaltssatzung 2025 und Haushaltsplan 2025 für die Haushaltsjahre 2024 - 2028.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 16
Nein-Stimmen: -
Enthaltungen: -
Festlegung der Sitzungstermine für das Kalenderjahr 2025
Die Mitglieder des Stadtrates legten die Sitzungstermine des Hauptausschusses und des Stadtrates für das Kalenderjahr 2025 wie folgt fest und beschlossen diese.
| 13. Januar | Hauptausschuss |
| 03. Februar | Hauptausschuss |
| 10. März | Stadtrat |
| 24. März | Hauptausschuss |
| 28. April | Hauptausschuss |
| 26. Mai | Stadtrat |
| 23. Juni | Hauptausschuss |
| 28. Juli | Hauptausschuss |
| 25. August | Hauptausschuss |
| 22. September | Stadtrat |
| 13. Oktober | Hauptausschuss |
| 03. November | Hauptausschuss |
| 24. November | Stadtrat |
| 15. Dezember | Hauptausschuss |
Änderungen vorbehalten!
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 16
Nein-Stimmen: -
Enthaltungen: -
Daniel Ecke
Bürgermeister