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Stadtanzeiger
Ausgabe 4/2025
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Die Stadtverwaltung Weißensee gibt hiermit bekannt, dass die von Grundstückseigentümern beantragte und durch die Stadtverwaltung bestätigte kostenlose Grünabfuhr von öffentlichen Grundstücken, zu dessen Reinigung die Eigentümer oder Besitzer der durch öffentliche Straßen erschlossenen Grundstücke nach §§ 2 und 3 Punkt 2.g) der Satzung über die Straßenreinigung im Stadtgebiet Weißensee (Straßenreinigungssatzung) verpflichtet sind,

ab 05.05.2025

erfolgt.

Abfuhrtag ist jeweils montags in der Zeit von 10.00 - 14.00 Uhr. Sollte der jeweilige Montag auf einen Feiertag fallen, so erfolgt die Abfuhr am nächstfolgenden Tag. Bitte richten Sie sich mit Ihrer Rasenmahd terminlich darauf ein und lagern Sie den Grünabfall möglichst auf dem zuzuordnenden öffentlichen Grundstück in geeigneter Weise.

Diese Abfuhrzeiten gelten für die gesamte diesjährige Vegetationsperiode. Die Beendigung der Abfuhr durch die Stadtverwaltung entnehmen Sie dann bitte zu gegebener Zeit dem Amtsblatt.

Beachten Sie bitte ebenfalls, dass diese Bestätigung nur gilt, insofern der Grasschnitt durch den Verpflichteten oder dessen Beauftragten erfolgt und ihn dieser vor dem Grundstück in geeigneter Weise ablagert.

Es erfolgt grundsätzlich keine Abfuhr von Grünabfällen, welche auf Privatgrundstücken anfallen!

im Auftrag

Peter

Bau- und Ordnungsverwaltung