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Stadtanzeiger
Ausgabe 5/2023
Amtliche Mitteilungen
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Öffentliche Bekanntmachung des Gewässerunterhaltungsverband Untere Unstrut/Helderbach (GUV) zu Gewässerunterhaltungsmaßnahmen an Gewässern 2. Ordnung 2023

des Gewässerunterhaltungsverband Untere Unstrut/Helderbach (GUV) zu Gewässerunterhaltungsmaßnahmen an Gewässern 2. Ordnung 2023

Auf Grundlage des § 41 WHG in Verbindung mit § 68 ThürWG kündigen wir hiermit die Durchführung der Gewässerunterhaltungsmaßnahmen und die damit verbundene vorübergehende Benutzung des jeweiligen Gewässers 2. Ordnung sowie der Anlieger- und Hintergrundstücke an.

Zur reibungslosen Durchführung der Gewässerunterhaltungsmaßnahmen bitten wir um die Absicherung der notwendigen „Baufreiheit“ an den Gewässern und die Gewährleistung der ungehinderten Zufahrt und zeitweisen Grundstücksbenutzung durch die mit den Unterhaltungsmaßnahmen beauftragten Personen oder Dienstleistungsunternehmen.

Wir weisen darauf hin, dass nach § 38 Abs. 4 WHG die Eigentümer und Nutzungsberechtigten verpflichtet sind, die Uferbereiche und Gewässerrandstreifen im Hinblick auf Funktion nach § 38 Abs. 1 WHG zu erhalten und diese so zu bewirtschaften, dass die Gewässerunterhaltung und die damit verbundenen Arbeiten nicht beeinträchtigt werden. Die Breite der Gewässerrandstreifen beträgt nach § 29 ThürWG innerorts 5 Meter und außerorts 10 Meter von der Böschungsoberkante landeinwärts. Nach § 38 Abs. 4 Satz 4 WHG ist im Gewässerrandstreifen eine nicht nur zeitweise Ablagerung von Gegenständen, wie Gartenabfälle, Mähgut und Müll, die den Wasserabfluss behindern oder fortgeschwemmt werden können, verboten.

Der Gewässerunterhaltungsplan kann in der Geschäftsstelle des Gewässerunterhaltungsverbandes Untere Unstrut/Helderbach eingesehen werden. Rückfragen richten Sie bitte an die Mitarbeiter des GUV unter info@guv-uuh.de oder telefonisch unter 03634-684981.

gez. Maik Weise