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Stadtanzeiger
Ausgabe 5/2023
Amtliche Mitteilungen
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Auszug aus der Niederschrift

über die Sitzung des Stadtrates Weißensee vom 23.01.2023

(genehmigt in der Stadtratssitzung am 27.03.2023)

Berufung eines Wahlleiters und dessen Stellvertreter

Auf der Grundlage von § 4 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes über die Wahlen in den Landkreisen und Gemeinden (Thüringer Kommunalwahlgesetz - ThürKWG), beschließt der Stadtrat der Stadt Weißensee, dass die Mitarbeiter der Stadtverwaltung Herr Jens Peter zum Wahlleiter und Frau Christiane Stier zu dessen Stellvertreterin für die Wahl des Bürgermeisters der Stadt Weißensee berufen werden.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 15

Nein-Stimmen: -

Enthaltungen: -

Beschlussf. zur Gebührennachkalkulation Abwasserentsorgung 2023

Die vorliegende Gebührenkalkulation mit den Anlagen A und B für die zentrale und dezentrale Schmutzwasserentsorgung, Niederschlagswasserentsorgung sowie Straßenentwässerung 2023 wird auf Grund des § 19 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) i. d. F. der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBI. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05. Oktober 2022 (GVBl. S. 414) und der §§ 2 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) i. d. F. der Bekanntmachung vom 19. September 2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Oktober 2019 (GVBl. S. 396), wie folgt beschlossen:

1.

Der Stadtrat stimmt der ihm vorgelegten Gebührenkalkulation mit den Anlagen A und B vom Januar 2023 der Fa. Poitz Kommunalberatung für das Jahr 2023 zu.

2.

Die Stadt Weißensee wird weiterhin Gebühren für ihre öffentliche Einrichtung "Abwasserbe­seitigung" erheben.

3.

Die Stadt wählt als Gebührenmaßstab für die zentralen Schmutzwassergebühren sowie für das Entgelt für die Einleitung aus der Gemeinde Günstedt weiterhin den Frischwassermaßstab.

4.

Der Gebührenmaßstab für die Grundgebühren der zentralen Schmutzwasserentsorgung ist der Wasserdauerdurchfluss Q3.

5.

Der Gebührenmaßstab für die Niederschlagswassergebühr und die Straßenentwässerungsge­bühr ist die angeschlossene überbaute und befestigte Fläche.

6.

Für die Entsorgung aus Kleinkläranlagen und abflusslosen Sammelgruben hat die Stadt den Maßstab der tatsächlichen Abfuhrmenge gewählt.

7.

Dem vorgeschlagenen einjährigen Kalkulationszeitraum der Gebührenkalkulation für 2023 wird zugestimmt.

8.

Der Stadtrat stimmt den in der Kalkulation eliminierten Straßenentwässerungsanteilen zu.

9.

Der Stadtrat stimmt den in der Gebührenkalkulation berücksichtigten Abschreibungs-, Auflösungs- und Verzinsungsmethoden sowie den Abschreibungs-, Auflösungs- und Zinssät­zen zu.

10.

Der Stadtrat stimmt dem in der Kalkulation 2023 vorgenommenen Ausgleich der Kostenüberdeckungen und Kostenunterdeckungen zu.

11.

Der Stadtrat stimmt den in der Gebührenkalkulation berücksichtigten Prognosen und Schät­zungen zu.

12.

Auf der Grundlage dieser Gebührenkalkulation nimmt der Stadtrat die in der Übersicht über die Berechnungsergebnisse ausgewiesenen kostendeckenden Gebührensätze zur Kennt­nis.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 15

Nein-Stimmen: -

Enthaltungen: -

Beschlussf. zur 2. Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Einleitung von Oberflächenwasser für die Träger der Straßenbaulast

Die Mitglieder des Stadtrates stimmen der 2. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Einleitung von Oberflächenwasser für die Träger der Straßenbaulast aufgrund des § 19 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) i. d. F. der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBI. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05. Oktober 2022 (GVBl. S. 414)

S. 414) und der §§ 2 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) i. d. F. der Bekanntmachung vom 19. September 2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Oktober 2019 (GVBl. S. 396), wie folgt zu:

Artikel 1

In § 4 wird der Betrag „0,81 €“ durch „0,96 €“ ersetzt.

Artikel 2

Diese 2. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Einleitung von Oberflächenwasser für die Träger der Straßenbaulast tritt rückwirkend zum 01. Januar 2023 in Kraft.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 15

Nein-Stimmen: -

Enthaltungen: -

Beschlussf. zur 3. Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Satzung für die dezentrale öffentliche Entwässerungseinrichtung der Stadt Weißensee (GS-FES)

Die Mitglieder des Stadtrates stimmen der 3. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung für die dezentrale öffentliche Entwässerungseinrichtung der Stadt Weißensee (GS-FES) aufgrund des § 19 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) i. d. F. der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2033 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05. Oktober 2022 (GVBl. S. 414) und der §§ 2 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) i. d. F. der Bekanntmachung vom 19. September 2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Oktober 2019 (GVBl. S. 396), zu.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 15

Nein-Stimmen: -

Enthaltungen: -

Beschlussf. zur 3. Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Satzung für die zentrale öffentliche Entwässerungseinrichtung der Stadt Weißensee (BGS-EWS)

Die Mitglieder des Stadtrates stimmen der 3. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Satzung für die zentrale öffentliche Entwässerungseinrichtung der Stadt Weißensee (BGS-EWS) aufgrund des § 19 der Thüringer Kommunalordnung (Thür KO) i. d. F. der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBI. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05. Oktober 2022 (GVBl. S. 414) und der §§ 2 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) i. d. F. der Bekanntmachung vom 19. September 2000 (GVBl. S. 3019), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Oktober 2019 (GVBl. S. 396), zu.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 15

Nein-Stimmen: -

Enthaltungen: -

Daniel Ecke

Bürgermeister