Auf der Grundlage der §§ 55 ff. und 60 ff. der Thüringer Kommunalordnung vom 16. August 1993 in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Nr. 2, Seite 41 ff.) zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.10.2022 (GVBl. S. 414) erlässt die Stadt Weißensee am 27.03.2023 folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt
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| in den Einnahmen und | |
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| Ausgaben mit | 8.847.791,00 Euro |
| und im Vermögenshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und | |
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| Ausgaben mit | 2.810.045,00 Euro |
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf 0,00 Euro festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 2.775.000,00 Euro festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
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| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 370 v.H. |
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| b) | für die Grundstücke (B) | 389 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer
| 390 v.H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 700.000,00 Euro festgesetzt.
§ 6
| 1. | Über- und außerplanmäßige Ausgaben gemäß § 58 ThürKO gelten als unerheblich: | |
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| a) | im Verwaltungshaushalt bis zu einem Betrag von 2.500 Euro je Haushaltsstelle |
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| b) | im Vermögenshaushalt bis zu einem Betrag von 10.000 Euro je Haushaltsstelle |
| 2. | Es gilt der vom Stadtrat am 27.03.2023 geänderte und beschlossene Stellenplan. | |
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.
Weißensee, den 27.03.2023
Stadt Weißensee
Egenolf
Beigeordneter — Siegel