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Stadtanzeiger
Ausgabe 5/2024
Amtliche Mitteilungen
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Amtliche Mitteilungen

1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Weißensee

Landkreis: Sömmerda für das Haushaltsjahr 2024

Auf der Grundlage der §§ 55 ff. und 60 ff. der Thüringer Kommunalordnung vom 16. August 1993 in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Nr. 2, Seite 41 ff.) zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.03.2023 (GVBl. S. 127), erlässt die Stadt Weißensee am 22.04.2024 folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; dadurch werden

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen bleibt unverändert auf 0,00 Euro festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird weiterhin auf 2.377.800,00 Euro festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden unverändert wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (A)

370 v.H.

b)

für die Grundstücke (B)

389 v.H.

2.

Gewerbesteuer

390 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird unverändert auf 700.000,00 Euro festgesetzt.

§ 6

1.

Über- und außerplanmäßige Ausgaben gemäß § 58 ThürKO gelten unverändert als unerheblich:

a)

im Verwaltungshaushalt bis zu einem Betrag von 2.500 Euro je Haushaltsstelle

b)

im Vermögenshaushalt bis zu einem Betrag von 10.000 Euro je Haushaltsstelle

2.

Es gilt unverändert der vom Stadtrat am 19.02.2024 geänderte und beschlossene Stellenplan.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft.

Weißensee, den 22.04.2024

Stadt Weißensee

Daniel Ecke

Bürgermeister — Siegel