Entsprechend § 18 Abs. 1 des Thüringer Schulgesetzes in der aktuell gültigen Fassung besteht für alle Kinder, die am 1. August 2024 sechs Jahre alt sind, Schulpflicht. Sie sind entsprechend ihrem Wohnsitz in einer für ihren Schulbezirk zuständigen Staatlichen Grundschule oder an einer freien Schule anzumelden. Kinder, die am 30. Juni 2025 mindestens für Jahre alt sind, können nach § 18 Abs. 2 des Thüringer Schulgesetzes auf Antrag der Eltern vorzeitig in die Schule aufgenommen werden. Die Entscheidung darüber trifft der jeweilige Schulleiter im Benehmen mit dem Schularzt.
Die Anmeldung aller Kinder für das Schuljahr 2025/26 findet in diesem Jahr
| am Montag, 06. Mai 2024 und Dienstag, 07. Mai 2024 in der Zeit von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
in der Traumzauberbaum-Schule Weißensee (Sekretariat Eingang Schäferstraße) statt.
Zurückstellungen des Vorjahres müssen ebenfalls zum o. g. Zeitpunkt neu angemeldet werden.
Der Einschulungsbereich für unsere Schule umfasst die Stadt Weißensee und deren Ortsteile.
Zur Anmeldung bringen Sie bitte folgende Unterlagen im Original mit:
| • | Personalausweis Sorgeberechtigter |
| • | Geburtsurkunde des Kindes |
| • | ausgefüllte Formulare (Schülerdaten-Erfassung, Merkblatt zum Religionsunterricht, Einwilligung Foto-/Filmerlaubnis) |
| • | Unterlagen zum Sorgerecht bei nicht verheirateten Eltern (Negativerklärung vom Jugendamt oder Erklärung über gemeinsames Sorgerecht |
Wenn ein gemeinsames Sorgerecht für das anzumeldende Kind vorliegt, unterschreiben bitte beide Elternteile die einzureichenden Formulare. Somit ist es möglich, dass die persönliche Anmeldung von einem Elternteil vorgenommen werden kann.
Laut § 119 (3) Thüringer Schulordnung unterrichten Sie bitte den Schulleiter über eine offensichtliche oder vermutete Behinderung Ihres Kindes, damit dieser ggf. das Feststellungsverfahren nach § 137a beim zuständigen Schulamt fristgerecht einleiten kann.
Wenn Sie eine Beschulung Ihres Kindes außerhalb der Stadt Weißensee an einer anderen Grundschule wünschen, so melden Sie Ihr Kind bitte trotzdem an der örtlich zuständigen Grundschule Traumzauberbaum an und füllen Sie zusätzlich zum Formular „Anmeldung zum Schulbesuch“ das Formular „Antrag auf ein Gastschulverhältnis“ aus.
Die Entscheidung, ob ein Gastschulantrag genehmigt wird, erfolgt frühestens im März 2025.
Hinweis: Sie benötigen keinen Gastschulantrag, um Ihr Kind an einer Thüringer Gemeinschaftsschule anzumelden.
Schulärztliche Untersuchung § 120 ThürSchulO
In Verbindung mit der Schulanmeldung steht eine notwendige Untersuchung im Gesundheitsamt an.
Informationen über die Terminvergabe werden den Familien rechtzeitig bekanntgegeben.
Für alle mit der Einschulung im Zusammenhang stehenden Fragen zur Anmeldung steht Ihnen die Schulleiterin gern zur Verfügung. Zögern Sie bitte nicht, sich telefonisch unter (03 63 74) 20303 zu melden oder sich per E-Mail an GS-Traumzauberbaum@t-online.de zu wenden.
Alle auszufüllenden Formulare stehen Ihnen im Folgenden zum Download bereit.
Sollten Sie keine Möglichkeit haben, diese auszudrucken, können die Formulare auch im Sekretariat der Schule abgeholt werden.
Wir freuen uns darauf, Sie persönlich kennenzulernen und verbleiben mit freundlichen Grüßen
gez. Kati Eckardt
Schulleiterin m.d.W.d.G.b.