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Stadtanzeiger
Ausgabe 5/2024
Amtliche Mitteilungen
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Amtliche Mitteilungen

Die Stadt Weißensee schreibt öffentlich die Ratsbrauerei Weißensee ab 01. Oktober 2024 zur Verpachtung aus.

Die Brauerei befindet sich im Rathaus der Stadt Weißensee, welches als das älteste seiner Art in Thüringen gilt. 1351 zum ersten Mal urkundlich erwähnt, ist das architektonisch wertvolle Bauwerk nach seiner Sanierung 2001 wieder für seine Bürger und Gäste zugänglich.

Um das Jahr 1434 formulierte der Stadtrat zu Weißensee im „Verzeichnis etlicher alter Statuten hier zue Weißensee“ die „STATUTA THABERNA“:

In diesem Wirtshausgesetz ist unter anderem festgelegt, dass die Bierbrauer der Stadt Weißensee in ihrem Sud ausschließlich „hophin, malcz und wasser“ verwenden dürfen. Somit stammt das in Deutschland noch heute geltende älteste städtische Reinheitsgebot über das Bierbrauen aus Thüringen.

Seit dem Jahr 2000 wird an historischer Stelle - in der Ratsbrauerei des Rathauses Weißensee - wieder diese alte Tradition gepflegt.

Die Stadt Weißensee als Verpächterin der Ratsbrauerei/ Gaststätte ist sehr daran interessiert, dass die sich im Hause befindliche Ratsbrauerei als Gastronomie und Schaubrauerei fortgeführt wird.

Die Brauanlage ist für 250 hl pro Jahr ausgelegt.

Das Pachtobjekt umfasst, inclusive möblierter Innenfläche und Biergartenbereich auf der - Südseite - des Objektes Marktplatz 26, eine Gesamtfläche ca. 353 m².

Auch eine Mitbenutzung des Romanischen Raumes mit einer Fläche von ca. 42 m² ist möglich und vereinbar.

Die Veröffentlichung ist eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Angeboten. Die Stadt Weißensee entscheidet, ob bzw. welches Angebot sie annimmt.

Wichtig sind für die Auswahl:

1.

ein überzeugendes, in sich geschlossenes und stimmiges Konzept

2.

einschlägige und prüfbare Referenzen

3.

die persönliche und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Pächters/der Pächterin (Auszug aus dem Gewerbezentralregister; Schufa-Auskunft)

4.

die Höhe der Pacht inklusive aller Nebenkosten, die angeboten wird.

Sie können das Pachtobjekt gerne nach Absprache mit der Stadt Weißensee besichtigen. Bitte vereinbaren Sie dazu vorab einen Termin mit der Liegenschaftsverwaltung, Ansprechpartnerin Frau Schmidt, Tel. 036374/22017.

Voraussetzung und Vorgaben zum Nutzungskonzept

Interessierte erstellen bitte ein Nutzungskonzept für den Geschäftsbetrieb. Der Betreiber soll für einen breiten Teil der Bevölkerung Weißensees die gastronomische Versorgung anbieten und zu einem positiven Image der Stadt Weißensee beitragen. Die Stadt Weißensee setzt voraus, dass Sie das Interesse und den Willen haben, aktiv mit der Stadt zusammen zu arbeiten. Dazu gehören, dass mindestens 100 bis 125 Hektoliter Bier pro Jahr, als Fassware und im Ausschank, nach dem ältesten Reinheitsgebot von 1434 gebraut werden und die Brauerei an mindestens fünf Tagen der Woche geöffnet ist. Ebenfalls wird vorausgesetzt, dass die Versorgung der städtischen Feste sowie der Vereinsfestivitäten der Stadt Weißensee mit dem Weißenseer Ratsbräu sichergestellt wird.

Die Stadt Weißensee übernimmt nach der Verpachtung des Pachtobjekts keine Kosten für die Bewirtung und die Geländepflege der genutzten Außenfläche.

Verträge zum Betreiben der Ratsbrauerei schließen nur Pächter/ Pächterin mit den Lieferanten/Lieferantinnen auf eigenen Namen und eigene Rechnung ab.

Der Pächter/ die Pächterin ist eigenverantwortlich zuständig:

1.

für das ordentliche und saubere Erscheinungsbild des Pachtobjektes und der Mitarbeiter/Innen;

2.

für die Angebotspräsentation und

3.

für die Einhaltung aller Vorgaben der Behörden.

Bitte teilen Sie uns in Ihrem Angebot mit, wieviel Pacht Sie bereit sind jährlich zu zahlen. Darüber hinaus teilen Sie uns bitte Ihre Vorstellungen in Bezug auf die Laufzeit des Pachtverhältnisses mit.

Die Stadt Weißensee erwartet über die Pachtzahlungen hinaus, dass der Pächter/ Pächterin zum Gaststättenbetrieb erforderliche Gegenstände selbst finanziert:

Hierzu gehören u.a. Mobiliar für den gastronomischen Außenbereich/ Biergarten inkl. Schirme; Registrierkassen, spezifische Ausstattung gemäß Auflagen Gewerbebehörde/ Gesundheitsamt (Seife, Desinfektion, Handtuchspender, etc.), Mülltrennungssysteme gem. Abfallwirtschaftskonzept des Landkreises Sömmerda, Personalbekleidung, Werbeanlagen (Prüfung durch das Bauamt der Stadt Weißensee erforderlich).

Bitte reichen Sie die Unterlagen in deutscher Sprache bis spätestens 30. Juni 2024 bei der Stadt Weißensee, Liegenschaftsverwaltung, Marktplatz 26, ein.

Für weitere Informationen und Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter der nachfolgenden aufgeführten Adresse als Ansprechpartner zur Verfügung:

liegenschaften@weissensee.de; Tel.: 036374/22017

Stadt Weißensee, Abteilung Liegenschaften, Marktplatz 26. 99631 Weißensee

Anlage: Grundrissplan

Daniel Ecke

Bürgermeister