Die Stadt Weißensee sucht Schiedspersonen für die Schiedsstelle der Stadt Weißensee. Das Ehrenamt ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen.
Die Schiedsperson wird vom Stadtrat auf fünf Jahre gewählt und ist ehrenamtlich tätig. Sie wird bei der Bewältigung ihrer Bürotätigkeit durch die Stadt unterstützt.
Die Aufgabe der Schiedsperson besteht darin, als Vorstufe zum Gerichtsverfahren kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zu schlichten.
Das Schlichtungsverfahren findet nicht statt
| 1. | in Angelegenheiten, für die die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte besteht; |
| 2. | wenn der Anspruch aus einer Familien- oder Kindschaftssache herrührt; |
| 3. | wenn an der Angelegenheit der Bund, ein Land, eine Gemeinde oder eine sonstige Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts beteiligt ist. |
Das Schlichtungsverfahren ist darauf gerichtet, die Streitsache im Wege des Vergleichs beizulegen. Es wird aufgrund eines Antrags einer an der Streitsache beteiligten Person durchgeführt.
Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Als Schiedsperson soll nicht gewählt werden, wer
| • | bei Beginn der Amtsperiode nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat, |
| • | bei Beginn der Amtsperiode das 70. Lebensjahr vollendet hat, |
| • | nicht im Bereich der Schiedsstelle wohnt. |
Interessierte Bürger werden gebeten sich für dieses Ehrenamt zur Verfügung zu stellen und ihre Bereitschaft zu erklären.
Für Rückfragen steht Frau Metz, Bereich Hauptamt, während der Sprechzeiten der Stadtverwaltung unter der Rufnummer 036374- 22021 zu erreichen bzw. über die E-Mail-Adresse hauptamt@weissensee.de, gern zur Verfügung.
Daniel Ecke
Bürgermeister