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Stadtanzeiger
Ausgabe 6/2023
Amtliche Mitteilungen
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Bekanntmachung

Der Stadtrat der Stadt Weißensee hat in seiner Sitzung am 22.05.2023 in öffentlicher Sitzung die Widmung des Radweges „Ausbau des Radweges Weißensee - Anschluss Unstrut-Radweg“ beschlossen, dieser ist nach § 6 Absatz 4 ThürStrG vom 07. Mai 1993.

Auf der Grundlage von § 6 des Thüringer Straßengesetzes (ThürStrG) vom 07. Mai 1993 verfügt die Stadt Weißensee die Widmung folgender Straße:

1. Straßenbeschreibung

Radweg „Ausbau des Radweges Weißensee - Anschluss Unstrut-Radweg“

Anfangspunkt: südöstliche Einmündung Kreuzung Sömmerdaer Straße/ Scherndorfer Straße

Endpunkt: Einmündung L 2133, Grenze Flur 1, Flurstück 318/33 der Gemarkung Scherndorf

Streckenabschnitt

Von südöstlicher Einmündung Kreuzung Sömmerdaer Straße/ Scherndorfer Straße bis Grundstücksgrenze Sömmerdaer Straße 19 in Weißensee

Widmungsbeschränkungen: Radweg

Länge: 0,042 km

Von Grundstücksgrenze Sömmerdaer Straße 19 bis Einmündung östliche Sömmerdaer Straße in Weißensee

Widmungsbeschränkungen: Rad- und Wirtschaftsweg

Länge: 0,031 km

Von Grundstücksgrenze zu Flur 7, Flurstück 272 der Gemarkung Weißensee bis Grundstücksgrenze von Flur 7, Flurstück 275 der Gemarkung Weißensee

Widmungsbeschränkungen: Radweg

Länge: 1,925 km

Von Grundstücksgrenze von Flur 7, Flurstück 281 der Gemarkung Weißensee bis Grundstücksgrenze auf Höhe Flur 1, Flurstück 502 der Gemarkung Scherndorf

Widmungsbeschränkungen: Rad- und Wirtschaftsweg

Länge: 2,438 km

Von Grundstücksgrenze von Flur 1, Flurstück 312/2 der Gemarkung Scherndorf bis Einmündung L 2133, Grenze Flur 1, Flurstück 318/33 der Gemarkung Scherndorf

Widmungsbeschränkungen: Radweg

Länge: 1,481 km

2. Verfügung

Die unter Nr. 1 näher bezeichnete Straße wird mit Wirkung des Tages nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung zum beschränkt-öffentlichen Weg gewidmet. Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Weißensee.

3. Einsichtnahme/ Bekanntmachungszeitpunkt

Die vollständige Widmungsverfügung kann während der Dienstzeiten in der Stadt Weißensee, Marktplatz 26, 99631 Weißensee eingesehen werden. Die Widmungsverfügung gilt zwei Wochen nach der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Weißensee gegenüber der Allgemeinheit als bekanntgegeben.

4. Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Ihrer öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Weißensee, Marktplatz 26, 99631 Weißensee, eingelegt werden.

Die Widmung des Radweges „Ausbau des Radweges Weißensee - Anschluss Unstrut-Radweg“ liegt gemäß § 6, Abs. 4 ThürStrG vom

26. Juni 2023 bis 28. Juli 2023

in der Stadtverwaltung Weißensee, Marktplatz 26, Bauamt, Raum 207, 99631 Weißensee

während folgender Zeiten in der Bauverwaltung, Zimmer 2.07 zur Jedermanns Einsichtnahme aus.

Montag, Mittwoch,

Donnerstag, Freitag

09.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Dienstag

09.30 Uhr bis 12.00 Uhr und

13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Zusätzlich sind die Unterlagen auf der Website der Stadt Weißensee abrufbar. https://www.weissensee.de/buerger-stadt/aktuelles/auslegung/

Daniel Ecke

Bürgermeister