Der Stadtrat der Stadt Weißensee hat in seiner Sitzung am 22.05.2023 in öffentlicher Sitzung die Widmung des Radweges „Ausbau des Radweges Weißensee - Anschluss Unstrut-Radweg“ beschlossen, dieser ist nach § 6 Absatz 4 ThürStrG vom 07. Mai 1993.
Auf der Grundlage von § 6 des Thüringer Straßengesetzes (ThürStrG) vom 07. Mai 1993 verfügt die Stadt Weißensee die Widmung folgender Straße:
1. Straßenbeschreibung
Radweg „Ausbau des Radweges Weißensee - Anschluss Unstrut-Radweg“
Anfangspunkt: südöstliche Einmündung Kreuzung Sömmerdaer Straße/ Scherndorfer Straße
Endpunkt: Einmündung L 2133, Grenze Flur 1, Flurstück 318/33 der Gemarkung Scherndorf
Streckenabschnitt
| • | Von südöstlicher Einmündung Kreuzung Sömmerdaer Straße/ Scherndorfer Straße bis Grundstücksgrenze Sömmerdaer Straße 19 in Weißensee |
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| Länge: 0,042 km |
| • | Von Grundstücksgrenze Sömmerdaer Straße 19 bis Einmündung östliche Sömmerdaer Straße in Weißensee |
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| Widmungsbeschränkungen: Rad- und Wirtschaftsweg |
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| Länge: 0,031 km |
| • | Von Grundstücksgrenze zu Flur 7, Flurstück 272 der Gemarkung Weißensee bis Grundstücksgrenze von Flur 7, Flurstück 275 der Gemarkung Weißensee |
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| Widmungsbeschränkungen: Radweg |
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| Länge: 1,925 km |
| • | Von Grundstücksgrenze von Flur 7, Flurstück 281 der Gemarkung Weißensee bis Grundstücksgrenze auf Höhe Flur 1, Flurstück 502 der Gemarkung Scherndorf |
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| Widmungsbeschränkungen: Rad- und Wirtschaftsweg |
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| Länge: 2,438 km |
| • | Von Grundstücksgrenze von Flur 1, Flurstück 312/2 der Gemarkung Scherndorf bis Einmündung L 2133, Grenze Flur 1, Flurstück 318/33 der Gemarkung Scherndorf |
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| Widmungsbeschränkungen: Radweg |
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| Länge: 1,481 km |
2. Verfügung
Die unter Nr. 1 näher bezeichnete Straße wird mit Wirkung des Tages nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung zum beschränkt-öffentlichen Weg gewidmet. Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Weißensee.
3. Einsichtnahme/ Bekanntmachungszeitpunkt
Die vollständige Widmungsverfügung kann während der Dienstzeiten in der Stadt Weißensee, Marktplatz 26, 99631 Weißensee eingesehen werden. Die Widmungsverfügung gilt zwei Wochen nach der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Weißensee gegenüber der Allgemeinheit als bekanntgegeben.
4. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Ihrer öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Weißensee, Marktplatz 26, 99631 Weißensee, eingelegt werden.
Die Widmung des Radweges „Ausbau des Radweges Weißensee - Anschluss Unstrut-Radweg“ liegt gemäß § 6, Abs. 4 ThürStrG vom
26. Juni 2023 bis 28. Juli 2023
in der Stadtverwaltung Weißensee, Marktplatz 26, Bauamt, Raum 207, 99631 Weißensee
während folgender Zeiten in der Bauverwaltung, Zimmer 2.07 zur Jedermanns Einsichtnahme aus.
| Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag | 09.30 Uhr bis 12.00 Uhr |
| Dienstag | 09.30 Uhr bis 12.00 Uhr und |
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| 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
Zusätzlich sind die Unterlagen auf der Website der Stadt Weißensee abrufbar. https://www.weissensee.de/buerger-stadt/aktuelles/auslegung/
Daniel Ecke
Bürgermeister