Gemäß § 11 Absatz 6 der Friedhofssatzung der Stadt Weißensee wird in diesem Jahr in der Zeit vom 31.07.2023 bis 04.08.2023 auf den städtischen Friedhöfen die gesetzlich vorgeschriebene Standsicherheit der Grabmale durch ein beauftragtes Fachunternehmen im Auftrag der Stadtverwaltung überprüft. Die Mitarbeiter des Unternehmens können sich entsprechend ausweisen.
Bei der diesjährigen Überprüfung kommt erneut ein Gerät zum Einsatz, welches gemäß Anhang zur Durchführungsanweisung zur Standsicherheitsprüfung von Grabsteinen (VSG 4.7 § 9) vorgeschrieben ist.
Die bisherigen Ergebnisse der Überprüfungen haben gezeigt, dass einige Grabmale dieser Norm nicht entsprechen. Sie wurden und werden mittels Aufkleber durch die Friedhofsverwaltung gekennzeichnet.
Unsichere Grabmale sind gemäß den gesetzlichen Vorgaben notfalls umzulegen. Um dies zu vermeiden, fordern wir hiermit betroffene Grabnutzungsberechtigte auf, die Grabmale umgehend standsicher herzurichten.
Diese Überprüfung entlastet den Grabnutzungsberechtigten nicht von seiner allgemeinen Verkehrssicherungspflicht als Eigentümer des Grabmals.
Nähere Hinweise können bei der Friedhofsverwaltung der Stadt Weißensee Zimmer 3.05 oder telefonisch unter der Rufnummer (036374) 22026 angefordert werden.
i.A.
Peter
Bau- und Ordnungsverwaltung