Bei der Kommunalwahl der Stadtratsmitglieder der Stadt Weißensee am 26. Mai 2024 wurde folgendes Wahlergebnis als Verhältniswahl festgestellt:
| Zahl der Wahlberechtigten: | 3.039 |
| Zahl der Wähler: | 1.874 |
| Zahl der ungültigen Stimmabgaben (Stimmzettel): | 93 |
| Zahl der gültigen Stimmabgaben (Stimmzettel): | 1.781 |
| Zahl der gültig abgegebenen Stimmen insgesamt: | 5.296 |
Auf den Wahlvorschlag entfallen die in der nachfolgenden Aufstellung aufgeführten gültigen Stimmen. Ferner bitte ich, die Angabe der Reihenfolge der Bewerber im Wahlvorschlag und die Zahl der auf den Wahlvorschlag entfallenden Sitze sowie die Namen der Gewählten unter Angabe des Kennworts des Trägers des jeweiligen Wahlvorschlags zu entnehmen.
A) Wahlvorschlag/Wahlvorschläge siehe Anhang 1
Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses (Anfechtungsfrist) die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der Rechtsaufsichtsbehörde
Landratsamt Sömmerda, -Kommunalaufsicht-, Bahnhofstraße 9 in 99610 Sömmerda
wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung (Wahlvorschriften) anfechten.
Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.
Weißensee, den 07.06.2024
gez. Peter
Wahlleiter