TOP 5:
Beschlussfassung zur geprüften Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022
Beschluss-Nr.: 51/03/2025
Nach Durchführung der örtlichen Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt des Landratsamtes Sömmerda beschließt der Stadtrat, gem. § 80 und § 82 der Thüringer Kommunalordnung vom 16.08.1993, i. d. F. der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Juli 2004 (GVBl. S. 277) die geprüfte Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 17
Nein-Stimmen: -
Enthaltungen: -
TOP 6:
Beschlussfassung zur geprüften Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023
Beschluss-Nr.: 52/03/2025
Nach Durchführung der örtlichen Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt des Landratsamtes Sömmerda beschließt der Stadtrat, gem. § 80 und § 82 der Thüringer Kommunalordnung vom 16.08.1993, i. d. F. der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Juli 2004 (GVBl. S. 277) die geprüfte Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 17
Nein-Stimmen: -
Enthaltungen: -
Der Bericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2022 und 2023 der Stadt Weißensee ist dem Originalprotokoll als Anlage beigefügt.
TOP 7:
Beschlussfassung zur Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2022
Beschluss-Nr.: 53/03/2025
Nach Durchführung der örtlichen Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt des Landratsamtes Sömmerda beschließt der Stadtrat, gem. § 80 und § 82 der Thüringer Kommunalordnung vom 16.08.1993, i. d. F. der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277) die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2022.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen: -
Enthaltungen: 5
TOP 8:
Beschlussfassung zur Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2023
Beschluss-Nr.: 54/03/2025
Nach Durchführung der örtlichen Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt des Landratsamtes Sömmerda beschließt der Stadtrat, gem. § 80 und § 82 der Thüringer Kommunalordnung vom 16.08.1993, i. d. F. der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277) die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2023.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: -
Enthaltungen: 7
TOP 9:
Beschlussfassung zum Beitritt in den Verein Welterberegion Wartburg-Hainich e. V.
Beschluss-Nr.: 55/03/2025
Die Stadt Weißensee beabsichtigt zur Stärkung des Tourismus die Mitgliedschaft im Verein Welterberegion Wartburg-Hainich e. V.. Der Stadtrat beschließt den Beitritt im vorgenannten Verein. Der Jahresmitgliedsbeitrag für Städte und Gemeinden liegt laut Satzung bei einem Basisbetrag von 75,00 € und 0,50 € je Einwohner.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 15
Nein-Stimmen: -
Enthaltungen: 2
TOP 10:
Beschlussfassung zum Beitritt in den Zweckverband „Allianz Thüringer Becken“
Beschluss-Nr.: 56/03/2025
Die Stadt Weißensee beabsichtigt zur Stärkung des Tourismus die Mitgliedschaft im Zweckverband Allianz Thüringer Becken. Der Stadtrat beschließt den Beitritt im vorgenannten Zweckverband.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 15
Nein-Stimmen: -
Enthaltungen: 2
TOP 11:
Beschlussfassung zur Risikoanalyse und Feuerwehrbedarfsplan der Stadt Weißensee
Beschluss-Nr.: 57/03/2025
Die Mitglieder des Stadtrates beschließen die vom Ingenieurbüro RMSCZ vorgelegte Risikoanalyse und die darauf aufbauende Feuerwehrbedarfsplanung.
Begründung:
Zu den Pflichtaufgaben der Stadt Weißensee gehört die Aufstellung und Unterhaltung einer bedarfsgerechten Feuerwehr. Verpflichtend ist die Aufstellung von Bedarfs- und Entwicklungsplänen nach § 3 Abs. 1 Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz.
Mit der Risikoanalyse und Bedarfsplanung wird der Grundstein für die weitere Entwicklung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Weißensee gelegt unter Einbeziehung verschiedenster Einflüsse und Veränderungen. Sie ist ebenfalls Voraussetzung für das Generieren von Fördermitteln für Feuerwehrhäuser, Fahrzeug- und Gerätebeschaffungen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 17
Nein-Stimmen: -
Enthaltungen: -
TOP 12:
Aufstellungsbeschluss zu einer weiteren Ergänzungsfläche E3 Am Seetor zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für die Stadt Weißensee
Beschluss-Nr.: 58/03/2025
Die Stadt Weißensee beschließt, die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Weißensee um eine weitere Ergänzungsfläche E 3 Am Seetor gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 3 BauGB zu erweitern. Es wird das Verfahren gemäß §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Anlass der Planung:
Die Erweiterung der Satzung soll zum einen die Abgrenzung des Innen- und Außenbereiches klar regeln und zum anderen zur Schaffung von Baurecht einzelne Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einbeziehen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie des Abs. 4 BauGB über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche bei Eingriffen dieser Bauleitplanung in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen solcher Ansprüche wird hingewiesen.
Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 BauGB i.V. mit § 2 Abs. 4 BauGB).
Ein Stadtrat wird aus Befangenheit von der Abstimmung des TOP 12 ausgenommen. Die Stimmenanzahl reduziert sich auf 16 Stimmen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: 7
Enthaltungen: -
Daniel Ecke
Bürgermeister