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Stadtanzeiger
Ausgabe 8/2023
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Fäkalentsorgung von Kleinkläranlagen in Weißensee und den Ortsteilen Ottenhausen, Scherndorf, Herrnschwende und Waltersdorf durch die autorisierte Entsorgungsfirma Weimann

in Weißensee und den Ortsteilen Ottenhausen, Scherndorf, Herrnschwende und Waltersdorf durch die autorisierte Entsorgungsfirma Weimann

Weißensee und alle Ortsteile

in der Zeit vom 18.09.2023 bis 13.10.2023

Alle Entsorgungspflichtigen werden gebeten, die vorgegebenen Abfuhrtermine zur ordnungsgemäßen Fäkalentsorgung zu nutzen und sich langfristig auf diese Termine einzurichten.

Außerhalb des angeführten Entsorgungszeitraumes ist eine Fäkalschlammentsorgung nur noch im Havariefall möglich. Beachten Sie, dass in diesem Fall erhöhte Gebühren anfallen.

Wichtiger Hinweis:

Die Entsorgungspflicht von Schlamm aus teilbiologischen Kleinkläranlagen (Absetz- oder Ausfaulgruben) ergibt sich aus §§ 47 ff. Thüringer Wassergesetz i.V.m. DIN 4261 und § 13 der Satzung für die dezentrale öffentliche Entwässerungseinrichtung der Stadt Weißensee (Fäkalschlammentsorgungssatzung -FES-)

Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass gemäß § 2 Absatz 2 der Gebührensatzung zur Satzung für die dezentrale öffentliche Entwässerungseinrichtung der Stadt Weißensee (GS-FES) folgende Gebühren bei Entsorgungen in vorgenannten Zeiträumen berechnet werden:

a)

14,67 Euro pro m³ Abwasser aus einer abflusslosen Grube,

b)

26,63 Euro pro m³ Abwasser (Fäkalschlamm) aus einer Grundstückskläranlage.

Abfuhrkoordinierung und Berücksichtigung von persönlichen Terminwünschen innerhalb des angeführten Abfuhrzeitraumes sollten nach Möglichkeit direkt mit dem Entsorger vor Ort (Fa. Weimann, Tel.: 03636/700500) abgesprochen werden.

Für sonstige Rückfragen können auch die Mitarbeiter der Stadtverwaltung Weißensee -Regiebetrieb "Abwasser"- telefonisch unter (036374) 22026 kontaktiert werden.

i.A.

Peter

Bau- und Ordnungsverwaltung