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Stadtanzeiger
Ausgabe 8/2024
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Los 1 - Hauptpumpwerk Waltersdorf und Überleitung von Waltersdorf zur Kläranlage Weißensee

Los 2 - Schmutzwasserkanal OT Waltersdorf

Seit 2004 sind die Aufgabenträger der öffentlichen Abwasserbeseitigung entsprechend Thüringer Wassergesetz (ThürWG) § 58 verpflichtet, die wesentlichen Bestandteile ihrer langfristigen Planungen zur Abwasserbeseitigung in Form eines Abwasserbeseitigungskonzeptes (ABK) zu dokumentieren.

Die Stadt Weißensee hat das ABK 2021 zum vierten Mal fortgeschrieben. Die Fortschreibung des ABKs beruht auf den Regelungen des Thüringer Wassergesetzes vom Juni 2019 sowie auf umfangreichen Abstimmungen mit den Wasserbehörden.

Mit den Fortschreibungen wurde das ABK an die Maßnahmenpläne des Landes Thüringen zur Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) angepasst und eine Förderung für Vorhaben, die dem Maßnahmenplan entsprechen, abgestimmt. Der Stadtrat von Weißensee hat dieses fortgeschriebene ABK am 30.08.2021 in öffentlicher Sitzung beschlossen.

Im Zuge der Umsetzung dieser geplanten Maßnahme wurden die Einwohner des Ortsteiles Waltersdorf am Donnerstag, den 27.06.2024 zur Informationsveranstaltung in das Bürgerhaus geladen. Anwesend waren zudem auch alle beteiligten Firmen, wie das Planungsbüro John & Stolze GmbH - Herr Stolze, der Geschäftsführer der bauausführenden Firma Mütze & Rätzel GmbH - Herr Reiche; die Vertreter der Unteren Wasserbehörde des Landratsamtes Sömmerda - Herr Steinhäuser und Herr Hagedorn, der Geschäftsführer der BeWa mbH, Herr Weise, als Betreiber der städtischen Kläranlage sowie der Bürgermeister und Vertreter der Stadtverwaltung.

Das Bauprojekt (Los 1 und Los 2) wird mit Fördermitteln von rund 1,8 Mio. Euro aus dem Landeshaushalt gefördert.

Die Bauzeit für die Gesamtmaßnahme Los 1 und Los 2 ist von September 2024 bis Ende November 2025 geplant, wobei mit der direkten Bauphase im Ortsteil Waltersdorf erst ab 2025 begonnen werden soll.

Die Bürger konnten im Rahmen des Infoabends ihre offenen Fragen mit den entsprechenden Partnern klären. Des Weiteren wurden die Einwohner über die ihnen entstehenden Kosten informiert. Herr Steinhäuser als Leiter der Unteren Wasserbehörde im Landratsamt äußerte sich positiv und bekräftigte das Kostenmodell der Stadt. Er bestätigte, dass bisher in noch keiner ihn bekannten Gemeinde eine solche kostengünstige Beteiligung der Anwohner an den Anschluss erfolgte.

Die Abwasserentsorgung ist über das Satzungsrecht der Stadt Weißensee geregelt. Diese Satzungen wurden nochmals dargelegt und sind über die Webseite der Stadt Weißensee abrufbar: https://www.weissensee.de/buerger-stadt/stadtverwaltung/satzungen-weissensee/

Für diesbezügliche Fragen stehen den Bürgern die Mitarbeiter der Stadtverwaltung jederzeit zur Verfügung.

Des Weiteren wird das Planungsbüro die sitzungsbegleitende Präsentation zur Verfügung stellen, so dass diese zeitnah online abrufbar ist. Zusätzlich werden die Ausführungsplanungen und Kontaktliste der beteiligten Firmen im Bürgerhaus Waltersdorf und im örtlichen Aushang veröffentlicht. Die Anwohner werden während der Bauphase über entsprechende Mitteilungen informiert und können sich jederzeit an die Ansprechpartner wenden.

Wir bedanken uns an dieser Stelle nochmals bei allen Partnern bei der Unterstützung und bei allen Einwohnern im Ortsteil Waltersdorf für das entgegengebrachte Verständnis.

Für die folgenden Bauabschnitte in den Ortsteilen Scherndorf und Schönstedt planen wir eine weitere Informationsveranstaltung und werden die Einwohner entsprechend separat dazu einladen.