Beschlussf. zur Aufnahme von geeigneten Personen in die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen/Schöffen der Stadt Weißensee
Die Mitglieder des Stadtrates beschließen:
| - | Herrn Maik Luh, geb. 1968, wohnhaft in Weißensee |
| - | Herrn Nico Müller, geb. 1981, wohnhaft in Weißensee |
| - | Herrn Steffen Balke, geb. 1962, wohnhaft in Weißensee, OT Scherndorf |
| - | Herrn Florian Fritsche, geb. 1989, wohnhaft in Weißensee |
in die Schöffen-Vorschlagsliste der Stadt Weißensee aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 15
Nein-Stimmen: -
Enthaltungen: -
Bevor es zur Beschlussfassung der nachfolgenden Drucksachen kam, verließ ein Mitglied des Stadtrates aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig die Stadtratssitzung, so dass sich die Abstimmungsergebnisse auf die Anwesenheit von 14 Stadträten reduzierten werden.
Widmung des Radweges
Auf der Grundlage von § 6 des Thüringer Straßengesetzes (ThürStrG) vom 07. Mai 1993 verfügt die Stadt Weißensee die Widmung folgender Straße:
1. Straßenbeschreibung
Radweg „Ausbau des Radweges Weißensee - Anschluss Unstrut-Radweg“ (siehe Lageplan)
Anfangspunkt:
südöstliche Einmündung Kreuzung Sömmerdaer Straße / Scherndorfer Straße
Endpunkt:
Einmündung L 2133, Grenze Flur 1, Flurstück 318/33 der Gemarkung Scherndorf
Streckenabschnitt:
von südöstlicher Einmündung Kreuzung Sömmerdaer Straße/ Scherndorfer Straße bis Grundstücksgrenze Sömmerdaer Straße 19 in Weißensee
Widmungsbeschränkungen: Radweg
Länge: 0,042 km
von Grundstücksgrenze Sömmerdaer Straße 19 bis Einmündung östliche Sömmerdaer Straße in Weißensee
Widmungsbeschränkungen: Rad- und Wirtschaftsweg
Länge: 0,031 km
von Grundstücksgrenze zu Flur 7, Flurstück 272 der Gemarkung Weißensee bis Grundstücksgrenze von Flur 7, Flurstück 275 der Gemarkung Weißensee
Widmungsbeschränkungen: Radweg
Länge: 1,925 km
von Grundstücksgrenze zu Flur 7, Flurstück 281 der Gemarkung Weißensee bis Grundstücksgrenze auf Höhe Flur 1, Flurstück 502 der Gemarkung Scherndorf
Widmungsbeschränkungen: Rad- und Wirtschaftsweg
Länge: 2,438 km
von Grundstücksgrenze zu Flur 1, Flurstück 312/2 der Gemarkung Scherndorf bis Einmündung L 2133, Grenze Flur 1, Flurstück 318/33 der Gemarkung Scherndorf
Widmungsbeschränkungen: Radweg
Länge: 1,481 km
2. Verfügung
Die unter Nr. 1 näher bezeichnete Straße wird mit Wirkung des Tages nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung zum beschränkt-öffentlichen Weg gewidmet. Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Weißensee.
3. Einsichtnahme/ Bekanntmachungszeitpunkt
Die vollständige Widmungsverfügung kann während der Dienstzeiten in der Stadt Weißensee, Marktplatz 26, 99631 Weißensee eingesehen werden. Die Widmungsverfügung gilt zwei Wochen nach der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Weißensee gegenüber der Allgemeinheit als bekanntgegeben.
4. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Weißensee, Marktplatz 26, 99631 Weißensee, eingelegt werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 14
Nein-Stimmen: -
Enthaltungen: -
Daniel Ecke
Bürgermeister