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Stadtanzeiger
Ausgabe 9/2025
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Zu Beginn des Jahres 2024 erhielt die Stadtverwaltung Weißensee die Anfrage des Landkreises Sömmerda zur Bedarfsermittlung von Arbeitsgelegenheiten im Rahmen des § 5 Abs. 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG). Hierzu hat die Stadt den Bedarf für einen Personenkreis aus der ortsansässigen Gemeinschaftsunterkunft in Weißensee gemeldet.

Zum 1. September sind nun zwei Herren aus der GMU Weißensee der Verpflichtung nachgekommen. Ihr unterstützender Einsatz erfolgt im Grünbereich im Stadtgebiet Weißensee und umfasst gemeinnützige oder öffentliche Tätigkeiten gemeinsam mit den städtischen Mitarbeitern.

Mit der Beschäftigung wird vorrangig ein sozialer Aspekt verfolgt. Sie dient der Integration, bietet Tagesstruktur und fördert die Sprachkenntnisse der Asylsuchenden.

Den Personen soll aufgrund ihrer Situation wieder ein Selbstwertgefühl vermittelt werden und eine Verbindung zwischen arbeitsmarktpolitischen Aspekten und naturschutzfachlichen Erfordernissen soll erreicht werden.