Nach Ablauf der Amtszeit ist die Neuwahl des Wehrführers sowie des stellv. Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Weiskirchen erforderlich. Nach § 8 der Verordnung über die Organisation des Brandschutzes und der Technischen Hilfe im Saarland kann der Wehrführer durch bis zu zwei Stellvertretern oder Stellvertreterinnen unterstützt und vertreten werden. Aufgrund der gegebenen Rechtsgrundlage beabsichtigt die Feuerwehr der Gemeinde Weiskirchen zwei Stellv. Wehrführern/innen wählen zu lassen.
Gemäß § 9 Abs. 1 a) der vom Gemeinderat am 21.02.2019 beschlossenen Brandschutzsatzung erfolgt die Wahl in einer Hauptversammlung unter Leitung des Bürgermeisters durch geheime Abstimmung der Feuerwehrangehörigen in der Gemeinde Weiskirchen.
Stimmberechtigt sind nur aktive Feuerwehrangehörige, die der Feuerwehr seit mindestens drei Monaten angehören.
Zum/Zur Wehrführer/in und stellvertretenden/r Wehrführer/in können nur aktive Feuerwehrangehörige gewählt werden, welche die für ihr Amt erforderlichen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllen.
Die Versammlung zur Neuwahl des Wehrführers/Wehrführerin sowie der zwei Stellvertretenden Wehrführern/innen finden am Sonntag, den 22.01.2023, 10.00 Uhr, im Feuerwehrgerätehaus im Ortsteil Weiskirchen statt.
Stimmzettel zur Teilnahme an der Wahl erhalten nur diejenigen anwesenden Feuerwehr-angehörigen, die in der Liste der wahlberechtigten Personen eingetragen sind.
Alle Feuerwehrmitglieder bitte ich zur Wahlhandlung in Uniform zu erscheinen.