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Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Weiskirchen
Ausgabe 1/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Wahlbekanntmachung

Aufforderung Vorschläge Wahlausschuss

Kommunal- und Bürgermeisterwahlen 2024

Aufforderung zum Einreichen von Vorschlägen zur Bestellung der Beisitzer bzw. Beisitzerinnen und deren Stellvertreter bzw. Stellvertreterinnen für den Gemeindewahlausschuss

Für obige Wahlen ist gemäß § 8 Kommunalwahlgesetz (KWG) ein Gemeindewahlausschuss zu bilden. Dieser entscheidet über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Gemeinderats- und Ortsratswahlen in der Gemeinde Weiskirchen sowie der Direktwahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters der Gemeinde Weiskirchen. Gleichzeitig stellt er das jeweilige amtliche Endergebnis im Wahlgebiet Weiskirchen fest und ermittelt die Sitzverteilung für die Gemeinderats- und Ortsratswahlen.

Die vom Gemeindewahlausschuss vorzunehmende Feststellung des amtlichen Wahlergebnisses anlässlich der Direktwahl zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister der Gemeinde Weiskirchen gilt auch für den Fall einer etwaig notwendig werdenden Stichwahl am 23. Juni 2024.

Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses ist der Gemeindewahlleiter. Darüber hinaus gehören dem Ausschuss mindestens vier von ihm berufene Wahlberechtigte als Beisitzerinnen und Beisitzer an. Für jede Beisitzerin oder jedem Beisitzer ist eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter zu bestellen. Der Gemeindewahlleiter bestellt die Beisitzerinnen und Beisitzer und deren Stellvertreter unter Berücksichtigung der von den in der Gemeinde Weiskirchen vertretenen Parteien und Wählergruppen rechtzeitig eingehenden Vorschläge.

Ich bitte daher, die in der Gemeinde Weiskirchen vertretenen Parteien und Wählergruppen, mir bis zum 26. Januar 2024, Vorschläge für die Besetzung des Gemeindewahlausschusses an die Dienstanschrift der Gemeinde, z.Hd. Gemeindewahlleiter, Kirchenweg 2, 66709 Weiskirchen oder an wahlamt@weiskirchen.de zu unterbreiten.

Hierbei bitte ich zu beachten, dass Mitglied des Gemeindewahlausschusses nicht sein kann, wer Vertrauensperson oder stellvertretende Vertrauensperson für einen Wahlvorschlag anlässlich der Gemeinderats- und Ortsratswahlen sowie der Direktwahl zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister der Gemeinde Weiskirchen ist.

Weiskirchen, 08. Januar 2024
Der Bürgermeister als Gemeindewahlleiter
Wolfgang Hübschen