In der Gemeinde Weiskirchen (6.450 Einwohner) ist die Stelle
zum 01. Oktober 2024 neu zu besetzen.
Die Amtszeit beträgt gemäß § 31 Abs. 2 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) zehn Jahre.
Der jetzige Amtsinhaber tritt in den Ruhestand.
Die Besoldung erfolgt gemäß § 2 der Saarl. Kommunalbesoldungsverordnung nach A 15. Eine Höherstufung nach Besoldungsgruppe A 16 ist frühestens nach Ablauf der ersten zwei Jahre der Amtszeit als Bürgermeisterin/als Bürgermeister durch Beschluss des Gemeinderates möglich.
Daneben wird eine Aufwandsentschädigung nach der Saarl. Verordnung über die Aufwandsentschädigungen für kommunale Wahlbeamte und Behördenleiter gewährt. Sie beträgt zurzeit 179,00 €/Monat.
Wählbar ist jede oder jeder Deutsche im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes und jede Unionsbürgerin/jeder Unionsbürger, die oder der am Tag der Wahl das 25. Lebensjahr vollendet hat, die Wählbarkeit zum Deutschen Bundestag oder zum Europäischen Parlament besitzt und die Gewähr dafür bietet, dass sie oder er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt.
Nicht wählbar ist, wer am Tag des Beginns der Amtszeit das 65. Lebensjahr vollendet hat.
Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister wird von den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Weiskirchen am Sonntag, 09. Juni 2024 nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat.
Erhält keine Bewerberin oder kein Bewerber diese Mehrheit, so findet eine Stichwahl unter den beiden Bewerberinnen oder Bewerbern, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben, statt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los, wer in die Stichwahl kommt. Eine etwa notwendige Stichwahl findet am Sonntag, 23. Juni 2024 statt.
Neben der beamtenrechtlich notwendigen schriftlichen Bewerbung ist zur Teilnahme an der Wahl auch die Einreichung eines förmlichen Wahlvorschlages als Einzelbewerberin/als Einzelbewerber oder durch eine Partei bzw. Wählergruppe erforderlich. Der Gemeindewahlleiter wird zur Einreichung von Wahlvorschlägen im amtlichen Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Weiskirchen auffordern.
Die Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen endet am 04. April 2024 (66. Tag vor der Wahl), 18.00 Uhr.
Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen, denen bei der letzten Gemeinderatswahl kein Sitz im Gemeinderat oder bei der letzten Wahl zum Landtag des Saarlandes kein Sitz im Landtag zufiel, bedürfen der Unterstützung von mindestens 81 wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern. Dies gilt auch für Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber.
Der Unterstützung der Wahlvorschläge einer Partei bedarf es nicht, wenn diese Partei im Deutschen Bundestag seit dessen letzter Wahl auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen vertreten ist.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lichtbild, Lebenslauf, Zeugnisabschriften, Nachweis beruflicher Werdegang usw.) sind bis spätestens 04. April 2024, 18.00 Uhr, unter dem Kennwort „Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters“ an den Gemeindewahlleiter der Gemeinde Weiskirchen, Kirchenweg 2, 66709 Weiskirchen, zu richten.
Weitere Auskünfte erteilt das Wahlamt (Tel.: 06876/709-119 oder 06876/709-113).
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